Versicherungsvertragsrecht: Wir beraten Sie in Leistungsfällen und anderen vertragsrechtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten. Bundesweit übernehmen wir die Vertretung Ihrer Interessen sowohl im außergerichtlichen wie im streitigen Verfahren. Wir betreuen jährlich eine dreistellige Anzahl an Prozessmandaten für Versicherungsunternehmen. Dabei ist uns die Mandatsbearbeitung aus einer Hand sehr wichtig. Wir legen Wert darauf, für Ihre Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter leicht und unkompliziert ansprechbar zu sein. Unsere effektive, eigenständige Mandatsbearbeitung reduziert Ihren Aufwand bei der Betreuung von Rechtsstreitigkeiten.
Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsunternehmensrecht: Unsere Praxisgruppe berät Sie zur gesellschaftsrechtlichen Gestaltung sowie zu Beteiligungen und Ausgliederungen. Wir beraten Sie umfassend in versicherungsaufsichtsrechtlichen Fragestellungen und vertreten Sie gegenüber der BaFin sowie vor Gericht.
D&O-Versicherungen: Die Haftung von Vorständen, Geschäftsführerinnen und Managern beschäftigt immer häufiger die Gerichte. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben sowohl Erfahrung in der Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen die versicherten Personen als auch mit Deckungsprozessen im Rahmen der D&O-Versicherung.
Wettbewerbsrecht: Wir vertreten Sie auch in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten und haben langjährige Erfahrung in der Abwehr unberechtigter Abmahnungen und Unterlassungsklagen von Verbraucherverbänden.
Sozialversicherungsrecht: Wir bieten spezialisierte Beratung zu sozialversicherungsrechtlichen Statusfragen des Außendienstes (abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit) sowie im Rahmen sozialversicherungsrechtlicher Betriebsprüfungen. Gerne übernehmen wir Ihre Vertretung gegenüber den Sozialversicherungsträgern und vor den Sozialgerichten.
2023
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.3.2022 gibt erneut Veranlassung, auf die Bedeutung des Bezugsrechts bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen hinzuweisen. Die Versicherungsnehmerin einer Rentenversicherung hatte als Bezugsberechtigten im Todesfall ihren Lebensgefährten bestimmt. Einige Zeit später kündigte sie ihren Vertrag zum Monatsende und bat den Versicherer, ihr den Rückkaufswert zu überweisen. Noch vor der Beendigung des Versicherungsvertrags am Monatsende verstarb die Versicherungsnehmerin.