Versicherungsvertragsrecht: Wir beraten Sie in Leistungsfällen und anderen vertragsrechtlichen Fragestellungen und Streitigkeiten. Bundesweit übernehmen wir die Vertretung Ihrer Interessen sowohl im außergerichtlichen wie im streitigen Verfahren. Wir betreuen jährlich eine dreistellige Anzahl an Prozessmandaten für Versicherungsunternehmen. Dabei ist uns die Mandatsbearbeitung aus einer Hand sehr wichtig. Wir legen Wert darauf, für Ihre Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter leicht und unkompliziert ansprechbar zu sein. Unsere effektive, eigenständige Mandatsbearbeitung reduziert Ihren Aufwand bei der Betreuung von Rechtsstreitigkeiten.
Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsunternehmensrecht: Unsere Praxisgruppe berät Sie zur gesellschaftsrechtlichen Gestaltung sowie zu Beteiligungen und Ausgliederungen. Wir beraten Sie umfassend in versicherungsaufsichtsrechtlichen Fragestellungen und vertreten Sie gegenüber der BaFin sowie vor Gericht.
D&O-Versicherungen: Die Haftung von Vorständen, Geschäftsführerinnen und Managern beschäftigt immer häufiger die Gerichte. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben sowohl Erfahrung in der Abwehr von Schadenersatzansprüchen gegen die versicherten Personen als auch mit Deckungsprozessen im Rahmen der D&O-Versicherung.
Wettbewerbsrecht: Wir vertreten Sie auch in wettbewerbsrechtlichen Angelegenheiten und haben langjährige Erfahrung in der Abwehr unberechtigter Abmahnungen und Unterlassungsklagen von Verbraucherverbänden.
Sozialversicherungsrecht: Wir bieten spezialisierte Beratung zu sozialversicherungsrechtlichen Statusfragen des Außendienstes (abhängige Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit) sowie im Rahmen sozialversicherungsrechtlicher Betriebsprüfungen. Gerne übernehmen wir Ihre Vertretung gegenüber den Sozialversicherungsträgern und vor den Sozialgerichten.
2026
Mit Urteil vom 18.3.2026 – IV ZR 184/26 hat der BGH über die Wirksamkeit kapitalmarktabhängiger Stornoabzugsklauseln in Lebens- und Rentenversicherungsverträgen der Debeka entschieden. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Die Klauseln sehen bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer einen Stornoabzug von 0 %, 5 %, 10 % oder 15 % des Deckungskapitals vor, der sich nach dem Vorliegen einer von vier „Kaptalmarktsituationen“ richtet. Die Ermittlung der Kapitalmarktsituation leitet sich dabei aus der Entwicklung des von der Bundesbank veröffentlichten Null-Kupon-Euro-Zinsswapsatzes ab.
2026
Als erstes Werk seiner Art bietet es einen gut verständlichen Überblick über die wichtigsten Fragen an der Schnittstelle von Insolvenz- und Versicherungsrecht – besonders relevant u. a. bei Haftungsansprüchen in der Insolvenz und der D&O-Versicherung. Behandelt werden außerdem zentrale Themen wie das Versicherungsverhältnis im Insolvenzfall, typische Haftungskonstellationen, M&A, steuerliche Aspekte und prozessuale Besonderheiten.
2024
Das VG Frankfurt/Main hat über eine Allgemeinverfügung der BaFin im Hinblick auf die Reaktion der Institute auf die Rechtsprechung des BGH zu Zinsanpassungsklauseln in Prämiensparverträgen entschieden. Die Verfügung erging auf der Grundlage von § 4 Abs. 1a Satz 3 FinDAG, die entsprechende Eingriffe der BaFin auch gegenüber Versicherungsunternehmen ermöglicht. Daher ist die Entscheidung zugleich für den Versicherungssektor interessant.
Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof in Kraft getreten. Noch am selben Tag hat der BGH das Verfahren zum sog. „Scraping“-Datenschutzvorfall bei Facebook zum ersten Leitentscheidungsverfahren bestimmt.