Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2023

BGH zu geringfügigen Belehrungsfehlern

Mit Spannung war beobachtet worden, ob und ggf. wie der BGH auf das Urteil des EuGH vom 19.12.2019 in den verbundenen Rechtssachen C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18 reagieren würde. Der EuGH hatte dort zum österreichischen Recht entschieden, dass Fehler in einer Rücktrittsbelehrung einer Lebensversicherung nicht zu einem „ewigen“ Vertragslösungsrecht führen, wenn die Belehrung nicht derart unrichtig war, dass dem VN die Möglichkeit genommen wurde, sein Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen auszuüben wir bei zutreffender Belehrung.

Dr. Jürgen Bürkle,

Dr. Volker Nill

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Verordnung über die Digitale Resilienz im Finanzsektor (DORA)

Die Verordnung (EU) 2022/2554 über die Digitale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operations Resilience Act - „DORA“) führt zu verbindlich normierten und detaillierteren Anforderungen an die Governance, das Risikomanagement und die Auslagerungsprozesse. Es geht dabei um Aspekte der Informationstechnologie und der Kommunikation (ITK-Risiken).

Dr. Jürgen Bürkle,

Dr. Volker Nill

VERÖFFENTLICHUNG

2023

BGH zu nicht geringfügigen Belehrungsfehlern und Nachbelehrung

Exakt einen Monat nach dem vorstehend behandelten Urteil hat der BGH seine Rechtsprechung zu geringfügigen Belehrungsfehlern weiter konkretisiert. Er hat mit Urteil vom 15.3.2023 entschieden, dass es keinen geringfügigen Belehrungsfehler darstellt, wenn in der Belehrung zum Widerspruchsrecht gemäß § 5a VVG a. F. gar keine Aussage zur einzuhaltenden Frist enthalten war.

Dr. Jürgen Bürkle,

Dr. Volker Nill

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Update Whistleblowing: Bundesrat stoppt Whistleblower-Gesetz

Nachdem der Deutsche Bundestag in der letzten Sitzung des Jahres 2022 am 16.12.2022 das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" (Hin-SchG) beschlossen hat, verweigerte der Bundesrat am 10.02.2023 seine Zustimmung zum HinSchG. Das Inkrafttreten des HinSchG wird dadurch weiter verzögert.

Dr. Stefan Reuter, LL.M., Maître en droit

VERÖFFENTLICHUNG

2023

EuGH-Entscheidung zum Auskunftsanspruch

Wenn eine Person von einem Unternehmen (oder sonst datenschutzrechtlich Verantwortlichen) Auskunft nach Art. 15 DSGVO über die konkreten Empfänger seiner personenbezogenen Daten verlangt, muss diese offengelegt werden. Nach unserer Auffassung besteht aber aktuell keine Pflicht in Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO über die konkreten Empfänger zu informieren.

Dr. Sonja Kreß,

Dr. Thomas Weimann

VERÖFFENTLICHUNG

2022

Der grenzüberschreitende Bauvertrag in der Europäischen Union

Dissertation TU Darmstadt 2022, Schriften zum Deutschen und Internationalen Bau-, Umwelt- und Energierecht, Peter Lang -> www.peterlang.com

Dr. Henrik Jacobsen

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