VERÖFFENTLICHUNG
2023
Am 2. Juli 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Damit gibt es in Deutschland erstmals eine ausdrückliche Gesetzesregelung zum sog. Whistleblowing mit weitreichenden Folgen für zahlreiche Unternehmen. Wer sich mit dem HinSchG bislang noch nicht auseinandergesetzt hat, sollte dies jetzt tun.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
In diesem von unserer Kanzlei für den Versicherer geführten Rechtsstreit ging es um die Frage, ob in der Kündigung eines Lebens- bzw. Rentenversicherungsvertrags regelmäßig zugleich der Widerruf des Todesfall-Bezugsrechts zu sehen ist. Die VN hatte ihren Rentenversicherungsvertrag zum folgenden Monatsanfang gekündigt und um Überweisung des „Restbetrags“ auf ihr Konto gebeten. Ausführungen zum Bezugsrecht enthielt das Kündigungsschreiben nicht. Kurz vor dem Wirksamwerden der Kündigung verstarb die VN.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Mit Spannung war beobachtet worden, ob und ggf. wie der BGH auf das Urteil des EuGH vom 19.12.2019 in den verbundenen Rechtssachen C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18 reagieren würde. Der EuGH hatte dort zum österreichischen Recht entschieden, dass Fehler in einer Rücktrittsbelehrung einer Lebensversicherung nicht zu einem „ewigen“ Vertragslösungsrecht führen, wenn die Belehrung nicht derart unrichtig war, dass dem VN die Möglichkeit genommen wurde, sein Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen auszuüben wir bei zutreffender Belehrung.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Die Verordnung (EU) 2022/2554 über die Digitale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operations Resilience Act - „DORA“) führt zu verbindlich normierten und detaillierteren Anforderungen an die Governance, das Risikomanagement und die Auslagerungsprozesse. Es geht dabei um Aspekte der Informationstechnologie und der Kommunikation (ITK-Risiken).
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Exakt einen Monat nach dem vorstehend behandelten Urteil hat der BGH seine Rechtsprechung zu geringfügigen Belehrungsfehlern weiter konkretisiert. Er hat mit Urteil vom 15.3.2023 entschieden, dass es keinen geringfügigen Belehrungsfehler darstellt, wenn in der Belehrung zum Widerspruchsrecht gemäß § 5a VVG a. F. gar keine Aussage zur einzuhaltenden Frist enthalten war.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Nachdem der Deutsche Bundestag in der letzten Sitzung des Jahres 2022 am 16.12.2022 das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" (Hin-SchG) beschlossen hat, verweigerte der Bundesrat am 10.02.2023 seine Zustimmung zum HinSchG. Das Inkrafttreten des HinSchG wird dadurch weiter verzögert.