Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Keine Widerrufsbelehrung, keine Vergütung

Nicht selten werden Bau- oder Architektenverträge mit einem Verbraucher außerhalb von Geschäftsräumen, beispielsweise bei diesem Zuhause geschlossen. Wird der Verbraucher hier nicht oder nicht ordnungsgemäß über das ihm zustehende Widerrufsrecht unterrichtet, kann das schwerwiegende Konsequenzen haben.

Dr. Andreas Digel

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Dr. Eike Dirk Eschenfelder: Aufsatz im "Betriebs-Berater" (Heft 24/2023)

Dr. Eike Dirk Eschenfelder analysiert in seinem aktuellen Beitrag die jüngeren Entwicklungen der Wirtschaftsprüferhaftung anhand bedeutsamer Urteile seit dem Jahr 2020.

Dr. Eike Dirk Eschenfelder, Dipl. Volkswirt

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Professionelle Unterstützung bei der Implementierung eines Hinweisgebersystems

BRP berät Sie aus einer Hand zu allen Fragen rund um Hinweisgebersysteme.

Dr. Jürgen Bürkle,

Dr. Stefan Reuter, LL.M., Maître en droit

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Entwurf zum Hinweisgeberschutzgesetz angepasst: Relevante Änderungen im Überblick

Im Vermittlungsausschuss verständigten sich der Bundestag und der Bundesrat auf verschiedene Änderungen des HinSchG-Entwurfs. Die wesentlichen Änderungen, mit denen das HinSchG nun am 2. Juli in Kraft tritt, sind zusammengefasst:

Dr. Jürgen Bürkle,

Dr. Stefan Reuter, LL.M., Maître en droit

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) tritt in Kraft: Was Unternehmen jetzt tun müssen

Am 2. Juli 2023 tritt das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) in Kraft. Damit gibt es in Deutschland erstmals eine ausdrückliche Gesetzesregelung zum sog. Whistleblowing mit weitreichenden Folgen für zahlreiche Unternehmen. Wer sich mit dem HinSchG bislang noch nicht auseinandergesetzt hat, sollte dies jetzt tun.

Dr. Jürgen Bürkle,

Dr. Stefan Reuter, LL.M., Maître en droit

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