VERÖFFENTLICHUNG
2023
Mit Spannung war beobachtet worden, ob und ggf. wie der BGH auf das Urteil des EuGH vom 19.12.2019 in den verbundenen Rechtssachen C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18 reagieren würde. Der EuGH hatte dort zum österreichischen Recht entschieden, dass Fehler in einer Rücktrittsbelehrung einer Lebensversicherung nicht zu einem „ewigen“ Vertragslösungsrecht führen, wenn die Belehrung nicht derart unrichtig war, dass dem VN die Möglichkeit genommen wurde, sein Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Bedingungen auszuüben wir bei zutreffender Belehrung.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Die Verordnung (EU) 2022/2554 über die Digitale Resilienz im Finanzsektor (Digital Operations Resilience Act - „DORA“) führt zu verbindlich normierten und detaillierteren Anforderungen an die Governance, das Risikomanagement und die Auslagerungsprozesse. Es geht dabei um Aspekte der Informationstechnologie und der Kommunikation (ITK-Risiken).
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Exakt einen Monat nach dem vorstehend behandelten Urteil hat der BGH seine Rechtsprechung zu geringfügigen Belehrungsfehlern weiter konkretisiert. Er hat mit Urteil vom 15.3.2023 entschieden, dass es keinen geringfügigen Belehrungsfehler darstellt, wenn in der Belehrung zum Widerspruchsrecht gemäß § 5a VVG a. F. gar keine Aussage zur einzuhaltenden Frist enthalten war.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Nachdem der Deutsche Bundestag in der letzten Sitzung des Jahres 2022 am 16.12.2022 das "Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden" (Hin-SchG) beschlossen hat, verweigerte der Bundesrat am 10.02.2023 seine Zustimmung zum HinSchG. Das Inkrafttreten des HinSchG wird dadurch weiter verzögert.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Wenn eine Person von einem Unternehmen (oder sonst datenschutzrechtlich Verantwortlichen) Auskunft nach Art. 15 DSGVO über die konkreten Empfänger seiner personenbezogenen Daten verlangt, muss diese offengelegt werden. Nach unserer Auffassung besteht aber aktuell keine Pflicht in Datenschutzinformationen gemäß Art. 13 und 14 DSGVO über die konkreten Empfänger zu informieren.
VERÖFFENTLICHUNG
2022
Dissertation TU Darmstadt 2022, Schriften zum Deutschen und Internationalen Bau-, Umwelt- und Energierecht, Peter Lang -> www.peterlang.com