HomeWissenVeröffentlichungenBGH: Haustürwiderruf nur bei Vertragsschluss vor Ort
25.09.2023

BGH: Haustürwiderruf nur bei Vertragsschluss vor Ort

Der BGH hat klargestellt, dass ein Widerrufsrecht des Verbrauchers nur besteht, wenn sowohl Angebot als auch Annahme des Vertrags gleichzeitig außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers erfolgen (VII ZR 152/22). Im konkreten Fall hatte das Berufungsgericht, dessen Urteil mit der Revision angegriffen wurde, nicht den Vortrag des Handwerkers berücksichtigt, er habe zwar vor Ort ein Angebot unterbreitet, der Vertragsschluss sei aber erst am Folgetag telefonisch erfolgt. Der BGH hielt fest, dass für einen solchen Fall nach Sinn und Zweck der Verbraucherrichtlinie ein Schutz durch ein Widerrufsrecht zugunsten des Verbrauchers nicht geboten sei.


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