
Das OLG Frankfurt hat zugunsten eines Architekten klargestellt, dass dieser nur eingeschränkt für die Nachtragsprüfung haftbar gemacht werden kann (21 U 69/21). Der Senat führte aus, dass sich die Prüfung des Architekten grundsätzlich nur auf die bautechnischen und baubetrieblich-kalkulatorischen Voraussetzungen für die Berechtigung der geltend gemachten Werklohnforderung bezieht. Nicht zur Prüfungspflicht des Architekten gehört dagegen die Frage, ob einem Nachtrag nach dem Ergebnis der erforderlichen Vertragsauslegung eine Mehrvergütungsansprüche rechtfertigende Änderung des Bau-Solls zugrunde gelegen hat und die weiteren rechtlichen Voraussetzungen für dessen Geltendmachung vorliegen. Im Ergebnis muss vom Architekten allein das Zahlenwerk, nicht das Vorliegen der rechtlichen Voraussetzung eines möglichen Nachtragsanspruchs geprüft werden.
2026
Die News – Fachzeitschrift für Familienunternehmen, April 2026.
Der Artikel zeigt, dass Kartellrecht alle Unternehmen betrifft, auch Familienunternehmen. Aktuelle Verfahren und Bußgelder unterstreichen die Relevanz, insbesondere bei unzulässigen Preisvorgaben. Unternehmen müssen klare Vorgaben etablieren, Mitarbeiter schulen und Vertriebsmodelle (dual, selektiv, exklusiv) kartellrechtskonform gestalten.
2026
Das Verfahren gegen Amazon betrifft verschiedene Preiskontrollmechanismen auf der Online-Handelsplattform amazon.de. Amazon betreibt einerseits den bekannten Onlinemarktplatz „Amazon Marketplace“, auf dem rund 60 Prozent des Umsatzes im deutschen Online-Handel mit Waren generiert werden. Andererseits ist Amazon zugleich mit seinem Geschäftsbereich „Amazon Retail“ als Einzelhändler auf diesem Onlinemarktplatz tätig.
2026
Bei fondsgebundenen Rentenversicherungsverträgen wird das angesparte Fondsguthaben bei Fälligkeit der Versicherung in eine Rente umgerechnet. Dabei kommt der bei Vertragsschluss vereinbarte Rentenfaktor zur Anwendung. Die Versicherungsbedingungen enthalten jedoch üblicherweise Klauseln, nach denen der Rentenfaktor angepasst werden kann, wenn sich die Umstände ändern.
In einem vom Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 04.06.2025 entschiedenen Fall hatte ein öffentlicher Auftraggeber ein digitales Medikations-Managementsystem und deren Betreuung ausgeschrieben. Die Vergabeunterlagen sahen verbindliche Wiederherstellungszeiten beim Auftreten betriebsverhindernder und -behindernder Mängel während der Betreuungszeit vor.