HomeWissenVeröffentlichungenVertragsschluss auf Terrasse des Bauherrn: Widerruf erfolgreich!
01.10.2025

Vertragsschluss auf Terrasse des Bauherrn: Widerruf erfolgreich!

Eine Entscheidung des OLG Stuttgart (13 U 16/23) zeigt auf, wie schnell ein Unternehmer in die Fän-ge des Verbraucherschutzrechts geraten kann. Dem Unternehmer half es dabei nicht, dass er bereits zuvor einen Vertragsentwurf an den privaten Bauherrn übersandt hatte. Das OLG Stuttgart stellte nämlich fest, dass der später im Haus des Bauherrn geschlossene Vertrag einen anderen Inhalt hat-te. Deshalb fanden die Vorschriften über das Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften Anwendung. Hinzu kam, dass der Unternehmer keine Belehrung ausgesprochen hatte, weshalb kein Anspruch auf Wertersatz bestand und er sämtliche Abschlagszahlungen zurückerstatten musste. Architekten und Ingenieuren ist daher zu raten, solche Haustürgeschäfte zu unterlassen und stattdessen den Postweg zu wählen oder den Vertrag in den Büroräumlichkeiten zu schließen. Ansonsten...

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