Die VK Bund hat zugunsten eines Nachunternehmers entschieden, dass dieser nicht allein deshalb vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden darf, weil er als Nachunternehmer bei mehreren Bietern „angedockt“ war (VK 1-63/23). Die Vergabekammer entschied, dass keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs drohe, wenn der Nachunternehmer als solcher oder als Eignungsverleiher an mehreren Angeboten beteiligt ist. Denn auch in diesem Fall bleiben die Bieter eigenständige und von dem Nachunternehmer unabhängige Unternehmen. Die VK Bund verwies in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des EuGH, wonach selbst denjenigen Unternehmen eine Teilnahme gestattet ist, die untereinander gesellschaftsrechtlich oder aufgrund personeller Überschneidungen miteinander verbunden sind. In diesen Fällen verbleibt ein eigener Gestaltungs- und Kalkulationsspielraum, das Angebot individuell und unabhängig zu erstellen, weshalb auch kein Scheinwettbewerb vorliegt. Ein Wettbewerbsverstoß liegt lediglich dann vor, wenn die betreffenden Bieter ihre Angebotsinhalte untereinander abstimmen oder die Vergabestelle im weiteren Fortgang des Vergabeverfahrens Anhaltspunkte dafür erhält, dass ein Bieter Kenntnis von den Angeboten des anderen Bieters hat, etwa durch Weitergabe von Informationen des an beiden Geboten beteiligten Nachunternehmers. Der bloße Verdacht reicht für einen Ausschluss aber nicht aus.
2025
Ab dem 28. Juni 2025 gilt das neue Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es soll Menschen mit
Beeinträchtigung die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erleichtern. Hierfür sieht das BFSG und die auf seiner Grundlage erlassene Verordnung insbesondere die Pflicht vor, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Damit kommt auf viele Betreiber von Webseiten erheblicher Anpassungsaufwand zu. Rechtzeitiges Handeln ist unbedingt zu empfehlen.
2025
Ukraine is a destination worth exploring due to its innovative legal initiatives, offering opportunities in both traditional industries and the fast-growing digital economy. Two key investment programs – the State Support for Large-Scale Investment Projects (the "Program") and the Diia.City virtual economic zone (“Diia.City”) – provide forward-thinking businesses with diverse possibilities.
EU-ENTGELT-TRANSPARENZRICHTLINIE Ab Juli 2026 strenge Vorgaben aus Brüssel.
Im neuen Magazin Wirtschaft der IHK Region Stuttgart ist ein Beitrag von Dr. Michael Frank zum hochaktuellen Thema „Gehaltsverhandlung: ab 2026 ist es wohl vorbei mit der Gestaltungsfreiheit“ erschienen.
2024
Beim Krankenversicherungsschutz für Auslandsreisen handelt es sich um ein Thema, das gerne vernachlässigt wird, obwohl dieses Risiko relativ preiswert abgesichert werden kann. Häufig ist entsprechender Versicherungsschutz auch schon als Nebenleistung in anderen Verträgen, z.B. Kreditkarten- oder Reiseversicherungsverträgen, enthalten. Während mancher über keinen Versicherungsschutz verfügt, sind andere daher – nicht selten unwissentlich – sogar mehrfach versichert.