Die VK Bund hat zugunsten eines Nachunternehmers entschieden, dass dieser nicht allein deshalb vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden darf, weil er als Nachunternehmer bei mehreren Bietern „angedockt“ war (VK 1-63/23). Die Vergabekammer entschied, dass keine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs drohe, wenn der Nachunternehmer als solcher oder als Eignungsverleiher an mehreren Angeboten beteiligt ist. Denn auch in diesem Fall bleiben die Bieter eigenständige und von dem Nachunternehmer unabhängige Unternehmen. Die VK Bund verwies in diesem Zusammenhang auf die Rechtsprechung des EuGH, wonach selbst denjenigen Unternehmen eine Teilnahme gestattet ist, die untereinander gesellschaftsrechtlich oder aufgrund personeller Überschneidungen miteinander verbunden sind. In diesen Fällen verbleibt ein eigener Gestaltungs- und Kalkulationsspielraum, das Angebot individuell und unabhängig zu erstellen, weshalb auch kein Scheinwettbewerb vorliegt. Ein Wettbewerbsverstoß liegt lediglich dann vor, wenn die betreffenden Bieter ihre Angebotsinhalte untereinander abstimmen oder die Vergabestelle im weiteren Fortgang des Vergabeverfahrens Anhaltspunkte dafür erhält, dass ein Bieter Kenntnis von den Angeboten des anderen Bieters hat, etwa durch Weitergabe von Informationen des an beiden Geboten beteiligten Nachunternehmers. Der bloße Verdacht reicht für einen Ausschluss aber nicht aus.
2025
Dr. Philipp Schweitzer hat in der Zeitschrift für Immobilienrecht eine aktuelle Entscheidung des OLG Düsseldorf (Urt. v. 05.06.2025 – I-10 U 146/24) kommentiert. Das Gericht stellt klar, dass eine Preisanpassungsklausel in einem Gewerberaummietvertrag der AGB-Kontrolle nach §§ 307 ff. BGB unterliegt und bei Verstoß von Anfang an unwirksam ist.
2025
Das Bundeskartellamt hat am 16.04.2025 Sennheiser electronic SE & Co. KG („Sennheiser“), die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH („Sonova“) sowie drei verantwortliche Mitarbeiter wegen vertikaler Preisbindungen im Bereich des Vertriebs von Kopfhörern mit Geldbußen von insgesamt knapp sechs Millionen Euro belegt.
Der Einsatz von IT im Unternehmen muss nicht nur sicher sein, sondern auch regelkonform. Gesetze, interne und externe Regelwerke sind einzuhalten. Dabei spielt es keine Rolle, ob die IT-Leistungen im Unternehmen oder durch Externe erbracht werden. Zwei neue Normen haben noch nicht alle Unternehmen präsent: den CRA (Cyber Resilience Act) und den Data Act (EU-Datenverordnung). Außerdem gibt es Neuigkeiten zur Umsetzung von NIS2.
Compliance muss auch in kleinen und mittleren Unternehmen ankommen. Diesem Credo trägt eine neue DIN-Norm Rechnung. Die neue DIN SPEC 91524 bietet einen sehr guten Überblick über Compliance-Themen, die auch kleinere Betriebe betreffen. Denn auch Gesetzesvorgaben, die sich eigentlich an Großunternehmen richten, können KMU in der Lieferkette treffen.
2025
Die EU-Kommission hat die Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zum 20. Juli 2025 endgültig eingestellt. Damit entfällt für Unternehmer die bisher geltende Pflicht, im Impressum und in den AGB auf diese Plattform hinzuweisen.