Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit von Mangelbeseitigungskosten wird häufig erhoben, hat aber selten Erfolg. Umso bemerkenswerter ist die Entscheidung des OLG Frankfurt, das einen solchen Ausnahmefall anerkannte und die Klage des Bauherrn auf Vorschuss abwies (13 U 347/19). Im konkreten Fall hatte der in Anspruch genommene Unternehmer bereits mehrfach Nachbesserungsversuche unternommen, durch die die Funktionalität und die Lebensdauer des Werks nach den anerkannten Regeln der Technik gewährleistet waren. Die noch verbliebenen gerügten Mängel reichten demgegenüber nicht aus, um eine erneute Komplettsanierung zu rechtfertigen. Das OLG Frankfurt nahm in diesem Zuge eine Abwägung der beiderseitigen Interessen vor, wobei der Aufwand für die Mangelbeseitigung dem Interesse des Auftraggebers an der Beseitigung des Mangels gegenüber zu stellen ist. Danach ist der Einwand der Unverhältnismäßigkeit nur dann gerechtfertigt, wenn das Bestehen des Bestellers auf ordnungsgemäße Vertragserfüllung mit Rücksicht auf das objektive Interesse des Auftraggebers an der ordnungsgemäßen Erfüllung im Verhältnis zu dem dafür erforderlichen Aufwand unter Abwägung aller Umstände einen Verstoß gegen Treu und Glauben darstellt. Das OLG Frankfurt sah diesen Verstoß im konkreten Fall erfüllt. Auch wenn die Entscheidung zugunsten eines Bauunternehmers erging, hat sie auch Bedeutung für Architekten und Ingenieure. Schließlich werden Planer regelmäßig als Gesamtschuldner auf Schadensersatzanspruch in Form einer Vorfinanzierung der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Kosten in Anspruch genommen. Hier stellt sich dann die Frage, ob die geltend gemachten Mangelbeseitigungskosten verhältnismäßig sind.
2024
Der Markt für E-Zigaretten wächst weltweit seit Jahren kontinuierlich und soll laut Statista bis 2029 einen Umsatz von knapp 30 Milliarden Euro erreichen. Auch in Deutschland wächst der Markt. Der weltweit größte privatwirtschaftliche Hersteller von Tabakprodukten, Philip Morris, ist kürzlich in den deutschen Markt für Einweg-E-Zigaretten eingestiegen.
2024
Effective 16 August 2024, Ukraine's Medical Cannabis Law will enhance patient access to medical cannabis for specific conditions and regulate its use for medical, educational, and research purposes. This legislation also creates investment opportunities and simplifies industrial hemp cultivation, though recreational cannabis remains illegal.