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10.06.2024

Neuer THC-Grenzwert für Autofahrer beschlossen

Der Bundestag hat nunmehr feste Regelungen für den Cannabis-Konsum im Straßenverkehr verabschiedet. Wer mit einem THC-Wert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter oder mehr im Blut erwischt wird, muss künftig mit einer Strafe rechnen. Diese Regelung, die den Empfehlungen einer Expertenkommission des Verkehrsministeriums folgt, sieht ein Bußgeld von 500 Euro und ein einmonatiges Fahrverbot vor.

Voraussichtlich im Sommer wird der neue Grenzwert in Kraft treten, nachdem sich der Bundesrat am 5. Juli mit dem Gesetz befasst hat. Obwohl die Zustimmung des Bundesrats nicht erforderlich ist, könnte das Verfahren dort noch verzögert werden. Bisher galt, dass bereits der Nachweis von THC im Blut Konsequenzen hatte. Der neue Grenzwert von 3,5 Nanogramm pro Milliliter entspricht laut Experten etwa 0,2 Promille Alkohol und liegt unter der 7-Nanogramm-Schwelle, ab der das Risiko für Unfälle steigt. Ein Messfehlerzuschlag wurde ebenfalls berücksichtigt. Ziel ist es, nur diejenigen zu sanktionieren, die in zeitlicher Nähe zum Fahren Cannabis konsumiert haben.

Für Cannabis-Konsumenten gilt außerdem ein striktes Alkoholverbot im Straßenverkehr, bei Verstößen drohen 1.000 Euro Bußgeld. Für Fahranfänger unter 21 Jahren sowie in der zweijährigen Führerschein-Probezeit gilt ein absolutes Cannabis-Verbot, unabhängig vom THC-Grenzwert. Bei Verstößen wird ein Bußgeld von 250 Euro fällig.

Der THC-Grenzwert bezieht sich auf alle Arten des Cannabiskonsums, einschließlich Joints, THC-haltige Esswaren, Getränke, Öle und Extrakte. Ausgenommen sind jedoch medizinisch verordnete THC-Präparate. Bei Verkehrskontrollen sollen empfindliche Speicheltests als Vorscreening eingesetzt werden. Zeigt der Fahrer Ausfallerscheinungen, kann auch bei negativem Speicheltest eine Blutprobe angeordnet werden.

Die neue Regelung wird unterschiedlich bewertet. Florian Müller von der CDU bezeichnete den Beschluss als einen "schwarzen Tag für die Verkehrssicherheit" und kritisierte, dass die Ampelkoalition das Autofahren für Cannabis-Konsumenten erleichtern wolle. Das Verkehrsministerium hingegen sieht darin einen Beitrag zur Rechtsklarheit und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Der TÜV-Verband hält die Einführung des neuen Grenzwerts für verfrüht.

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