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25.06.2024

Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 – ganz oder gar nicht!

Architektenwettbewerbe werden in der Regel nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) durchgeführt. Die RPW 2013 sehen u. a. eine Beteiligung der zuständigen Architektenkammer vor sowie die Auslobung von Preisgeldern für die erfolgreichen Wettbewerbsbeiträge. Die Vergabekammer Südbayern hat in einem Beschluss vom 29.04.2024 klargestellt, dass öffentliche Auftraggeber Realisierungswettbewerbe vollständig auf Grundlage der RPW 2013 durchführen müssen oder Abweichungen hiervon nur mit Zustimmung der Architektenkammer vornehmen dürfen. Ein nur „in Anlehnung an die RPW 2013“ ausgestalteter Realisierungswettbewerb sei dagegen ohne Zustimmung der Architektenkammer nicht zulässig. Nach eigenen Richtlinien könne ein Planungswettbewerb nur durchgeführt werden, wenn diese Richtlinien veröffentlicht sind.

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Dr. Lars Knickenberg Partner
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