Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Handbuch: Compliance in Versicherungsunternehmen – Rechtliche Anforderungen und praktische Umsetzung

In vierter Auflage ist im Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG das Handbuch „Compliance in Versicherungsunternehmen – Rechtliche Anforderungen und praktische Umsetzung“ erschienen. Unser Versicherungsexperte Dr. Jürgen Bürkle hat das Werk herausgegeben und zugleich mit eigenen Beiträgen als Autor mitgestaltet.

Dr. Jürgen Bürkle

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Kommentar zu OLG Celle: Bestätigungsvermerk ist öffentliche Kapitalmarktinformation

Dr. Eike Dirk Eschenfelder hat im Betriebs-Berater (Heft 30/2026) einen Kommentar zu der Entscheidung des OLG Celle vom 2. März 2026 – 20 U 3/26 – unter dem Titel „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers als öffentliche Kapitalmarktinformation“ veröffentlicht.

Dr. Eike Dirk Eschenfelder, Dipl. Volkswirt

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Mit oder ohne Stimmrecht? Die Rechte neuer Gesellschafter

Die Rechte neuer Gesellschafter“ die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten beim Eintritt weiterer Gesellschafter. Nachfolge, Schenkung und Erbfolge sind derzeit zentrale Themen in vielen Familienunternehmen.

Dr. Eike Dirk Eschenfelder, Dipl. Volkswirt,

Duygu Güleç

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Familientradition trifft Fremdmanagement

In der neuen Ausgabe von Die News – Fachzeitschrift für Familienunternehmen analysieren Esther Klingelhöfer und Tobias Reinhard in ihrem Fachbeitrag „Familientradition trifft Fremdmanagement“ die rechtlichen Besonderheiten der Fremdgeschäftsführung in Familienunternehmen. Wird die Unternehmensführung in fremde Hände gelegt, eröffnet dies zwar neue Perspektiven, bringt jedoch auch rechtliche Herausforderungen mit sich, die nicht unterschätzt werden sollten.

Esther Klingelhöfer,

Tobias Reinhard

VERÖFFENTLICHUNG

2026

EU-Antikorruptionsrichtlinie: Compliance-Programme als Sanktionsfaktor

Am 31. Mai 2026 ist die neue EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung (Richtlinie (EU) 2026/1021) in Kraft getreten. Sie ersetzt ältere europäische Vorgaben und schafft einen einheitlicheren strafrechtlichen Rahmen für die Korruptionsbekämpfung in der Europäischen Union.

Karl-Heinz Schwindt

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Stornoabzug bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

Bei der Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen fällt ein sogenannter „Stornoabzug“ an. Dadurch gleicht der Versicherer den Nachteil für die Versichertengemeinschaft aus, dass er aufgrund des vorzeitigen Kapitalabflusses gegebenenfalls langfristige Kapitalanlagen vorzeitig auflösen muss. Der Stornoabzug muss jedoch in den Versicherungsbedingungen „beziffert“ sein.

Dr. Volker Nill

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