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VERÖFFENTLICHUNG

2025

Umsatzsteuer für nicht erbrachte Leistungen?

Bisher entsprach es der höchstrichterlichen Rechtsprechung von Bundesgerichts- und Bundesfinanzhof, dass auf den infolge einer Kündigung entfallenen Vergütungsanteil für nicht mehr erbrachte Leistungen keine Umsatzsteuer anfällt (BGH, Urteil vom 22.11.2007 – VII ZR 83/05; BFH, Urteil vom 27.08.2021 – V R 13/19). Diese Rechtsprechung ist durch eine Entscheidung des EuGH (Urteil vom 28.11.2024 – C-622/23) ins Wanken geraten:

Dr. Andreas Digel

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2025

Kostenermittlung: Baukostenkennwerte sind gut, Kontrolle ist besser!

Die Ermittlung der Baukosten für den Bauherrn ist weder Selbstzweck noch bloße Abrechnungsgrundlage für das Honorar des Planers. Wie das OLG Brandenburg urteilte, verstößt ein Architekt gegen seine Informations- und Beratungspflichten aus dem Architektenvertrag, wenn er die Baukosten deutlich zu niedrig ansetzt (10 U 11/24). Im konkreten Fall hatte der Architekt nach sachverständiger Feststellung die Rohbaukosten der KG 300 in der Kostenverfolgung in siebenstelliger Höhe zu niedrig veranschlagt. Diese erhebliche Abweichung war auf eine Veränderung in der Planung zurückzuführen, die eine deutliche Anhebung

Dr. Henrik Jacobsen

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2025

Architekt missachtet Renditeerwartung: Planung mangelhaft und Vertrag gekündigt!

Erkennt der Architekt aus den Vorgaben des Bauherrn und der Zielsetzung des Bauvorhabens, dass damit eine Renditeerwartung des Bauherrn verbunden ist, muss er seine Planung nach dieser ausrichten. Das OLG Stuttgart hat

Dr. Henrik Jacobsen

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2025

Kein Honorar für Anpassung und Konkretisierung der Planung!

Zwischen Bauherr und Architekt entspinnt sich häufig ein Streit über die Frage einer zusätzlichen Vergütung, wenn der Bauherr eine Abänderung der Planung fordert. Sofern es um die Beseitigung bestehender Mängel der Planung geht, ist der Architekt zur kostenlosen Nacherfüllung verpflichtet. Schwierig wird die Abgrenzung allerdings dann, wenn sich die Änderungswünsche

Dr. Henrik Jacobsen

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2025

Nicht jede Kündigung ist auch ein Widerruf

Der Besteller kann den Werkvertrag jederzeit frei kündigen, im Falle eines wichtigen Grundes auch außerordentlich. Sofern der Besteller ein Verbraucher ist, kommt zudem ein Widerrufsrecht in Betracht. Ein solches Recht steht dem Verbraucher etwa nach Abschluss eines Verbraucherbauvertrags zu oder bei einem sogenannten Haustürgeschäft

Dr. Henrik Jacobsen

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2025

Industrial Parks and Modular Production: Fast-Track Solutions for Businesses in Ukraine

Ukraine is becoming a promising location for industrial investment – even during wartime. Two key trends are helping businesses launch and scale quickly: industrial parks and modular construction. Used together, they allow companies to set up operations faster, with lower costs and fewer risks.

Svitlana Lapitska

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