
In der Ukraine ist im Mai 2026 ein neues Gesetz in Kraft getreten, das den Anwendungsbereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit erweitert. Künftig können damit mehr Streitigkeiten im Inland statt im Ausland beigelegt werden. Bislang wurde die Schiedsgerichtsbarkeit in der Ukraine vor allem für gängige Handelsverträge genutzt. Komplexere Streitigkeiten – insbesondere Investitionsstreitigkeiten unter Beteiligung des Staates – wurden dagegen meist an ausländische Schiedsinstitutionen wie die ICC in Paris, den LCIA in London oder die SCC in Stockholm verwiesen.
Das soll sich nun ändern: Nach dem neuen Rechtsrahmen können künftig auch Streitigkeiten zwischen Investoren und dem Staat, investitionsbezogene Streitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug, bestimmte kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten einschließlich Anleihetransaktionen sowie Verträge, die in mehr als einem Staat/Hoheitsgebiet zu erfüllen sind, in der Ukraine schiedsgerichtlich behandelt werden. In der Praxis bedeutet dies, dass die Parteien nicht mehr automatisch auf ausländische Schiedsinstitutionen ausweichen müssen. Besteht eine Schiedsvereinbarung oder ergibt sich die Zuständigkeit aus dem anwendbaren Rechtsrahmen, können solche Streitigkeiten nun auch in der Ukraine verhandelt werden.
Die Reform soll Kosten senken, Verfahren vereinfachen und die Ukraine als Schiedsort für internationale Streitigkeiten stärken. Bemerkenswert ist zudem die Rückwirkung des Gesetzes: Es gilt auch für Schiedsvereinbarungen, die bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden. Seine Auswirkungen sind daher unmittelbar spürbar. Künftig dürften staatliche Stellen und staatseigene Unternehmen diese Entwicklung bei der Gestaltung grenzüberschreitender Verträge stärker berücksichtigen und Schiedsverfahren in der Ukraine vermehrt in Betracht ziehen.
2026
Die neue EmpCo-Richtlinie tritt am 27.09.2026 in Kraft und verschärft die Regeln für Nachhaltigkeitswerbung drastisch – und das ohne Übergangsfristen. Jedes Produkt, jede Verpackung und jedes Werbemittel muss ab diesem Stichtag konform sein, um Abmahnungen und Produktrückrufe zu vermeiden.
2026
In vierter Auflage ist im Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG das Handbuch „Compliance in Versicherungsunternehmen – Rechtliche Anforderungen und praktische Umsetzung“ erschienen. Unser Versicherungsexperte Dr. Jürgen Bürkle hat das Werk herausgegeben und zugleich mit eigenen Beiträgen als Autor mitgestaltet.
2026
Dr. Eike Dirk Eschenfelder hat im Betriebs-Berater (Heft 30/2026) einen Kommentar zu der Entscheidung des OLG Celle vom 2. März 2026 – 20 U 3/26 – unter dem Titel „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers als öffentliche Kapitalmarktinformation“ veröffentlicht.
2026
In der neuen Ausgabe von Die News – Fachzeitschrift für Familienunternehmen analysieren Esther Klingelhöfer und Tobias Reinhard in ihrem Fachbeitrag „Familientradition trifft Fremdmanagement“ die rechtlichen Besonderheiten der Fremdgeschäftsführung in Familienunternehmen. Wird die Unternehmensführung in fremde Hände gelegt, eröffnet dies zwar neue Perspektiven, bringt jedoch auch rechtliche Herausforderungen mit sich, die nicht unterschätzt werden sollten.