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03.09.2026

Verschärfte Regeln für Nachhaltigkeitswerbung: Die neue EmpCo-Richtlinie ab 27.09.2026

Die neue EmpCo-Richtlinie tritt am 27.09.2026 in Kraft und verschärft die Regeln für Nachhaltigkeitswerbung drastisch – und das ohne Übergangsfristen. Jedes Produkt, jede Verpackung und jedes Werbemittel muss ab diesem Stichtag konform sein, um Abmahnungen und Produktrückrufe zu vermeiden.

Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur „Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel“ (EmpCo-RL) in das deutsche Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) werden irreführende Praktiken in der Nachhaltigkeitswerbung sowie geplante Obsoleszenz unterbunden. Daraus ergeben sich konkrete Verbote:

  • allgemeine Umweltaussagen: Vage Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ sind fortan in der Regel unzulässig;
  • Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem transparenten, unabhängigen und Dritten offenstehenden Zertifizierungssystem gemäß den gesetzlichen Vorgaben basieren oder von staatlichen Stellen vergeben sein;
  • CO-Kompensations-Werbung: Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“, die sich auf eine Kompensation von Treibhausgasemissionen stützen, sind zukünftig verboten;
  • Kampf gegen geplante Obsoleszenz: Es wird verboten, Produkte mit Merkmalen zu bewerben, die ihre Haltbarkeit künstlich begrenzen oder Verbraucher zum vorzeitigen Austausch von Verbrauchsmaterialien zu drängen.

Die größte Gefahr: Keine Schonfrist für den Markt

Das Gesetz sieht keine Übergangs- oder Abverkaufsfristen für bereits produzierte Ware, deren Umverpackung oder Etikettierung noch nicht im Einklang mit den neuen Regeln stehen, vor. Ein Zuwarten oder "Aufbrauchen" alter Bestände birgt daher ein erhebliches Risiko. Abmahnungen, Schadensersatz oder Bußgelder von bis zu 4 % des Jahresumsatzes bei EU-weiten Verstößen können die Folge sein.

Ihr Handlungsbedarf als Unternehmer

Wir empfehlen, Ihr gesamtes Produkt- und Markenportfolio - jede Werbeaussage, jede Verpackung und jedes Siegel - auf Konformität mit der neuen Rechtslage zu prüfen. Stellen Sie sicher, dass Sie alle getätigten Aussagen lückenlos dokumentieren und nachweisen können.

Wir unterstützen Sie gerne dabei, Ihre Kommunikation rechtssicher zu gestalten und teure Fehler zu vermeiden. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Werbemaßnahmen fit für den 27.09.2026 zu machen. Ergänzend zu unserem Beratungsangebot haben wir eine Checkliste für den 27.09.2026 erstellt, die wir Ihnen auf Anfrage gerne zukommen lassen.

KONTAKT

Philip Malcolm Kohl Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

Partner; Rechtsanwalt; Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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