
Aus dem „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ wird das „Unionsdesign“: Die EU-Designrechtsreform bringt nicht nur einen neuen Namen, sondern auch wichtige Änderungen, die teilweise schon seit 2025 in Kraft sind. Hierüber haben wir hier berichtet.
Die Reform des EU-Designrechts modernisiert den Schutz von Designs in Europa. Für Sie als Inhaber von Designrechten sind aus dem zweiten Teil der Reform vor allem zwei Punkte von unmittelbarer Bedeutung:
1. Neuer Name: Aus GGD wird UD
Die bekannte Bezeichnung „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ (GGD) wird durch den eingängigeren Begriff „Unionsdesign“ (UD) ersetzt. Ihre bestehenden Schutzrechte werden automatisch umbenannt. Entsprechend wird die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) durch die vollständig überarbeitete Unionsdesignverordnung (UDV) ersetzt.
2. Steigende Verlängerungsgebühren
Eine kostenrelevante Änderung betrifft die Verlängerung Ihres Designschutzes. Die Gebühren steigen mit jeder der vier möglichen Verlängerungsperioden (alle 5 Jahre) kontinuierlich an. Während die erste Verlängerung noch moderat teurer wird, vervielfachen sich die Kosten für die maximale Schutzdauer von 25 Jahren.
Was bedeutet das für Sie?
Durch diese neue Gebührenstruktur wird eine aktive und strategische Verwaltung Ihres Design-Portfolios wichtiger denn je. Gleichzeitig sichert die Reform den Schutzbereich Ihrer Designs ab, indem nun auch explizit digitale Designs wie Animationen und GUIs sowie der Schutz gegen unerlaubten 3D-Druck gestärkt werden.
Die Reform bietet Anlass, Ihr Portfolio zu optimieren und Ihre Anmeldestrategie an die modernen Schutzmöglichkeiten anzupassen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne zur optimalen Absicherung Ihrer Designs.
Seit dem 02.08.2026 gilt die neue KI-Verordnung der EU und mit ihr strenge Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte. Wer Bilder, Videos oder Chatbots ohne korrekten Hinweis einsetzt, riskiert Bußgelder und Abmahnungen.
Die neuen Transparenzregeln sollen sicherstellen, dass Nutzer erkennen, wann sie mit künstlicher Intelligenz interagieren oder KI-erstellte Inhalte wahrnehmen. Die Pflichten betreffen insbesondere folgende Bereiche:
Die neue EmpCo-Richtlinie tritt am 27.09.2026 in Kraft und verschärft die Regeln für Nachhaltigkeitswerbung drastisch – und das ohne Übergangsfristen. Jedes Produkt, jede Verpackung und jedes Werbemittel muss ab diesem Stichtag konform sein, um Abmahnungen und Produktrückrufe zu vermeiden.
2026
In vierter Auflage ist im Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG das Handbuch „Compliance in Versicherungsunternehmen – Rechtliche Anforderungen und praktische Umsetzung“ erschienen. Unser Versicherungsexperte Dr. Jürgen Bürkle hat das Werk herausgegeben und zugleich mit eigenen Beiträgen als Autor mitgestaltet.
2026
Dr. Eike Dirk Eschenfelder hat im Betriebs-Berater (Heft 30/2026) einen Kommentar zu der Entscheidung des OLG Celle vom 2. März 2026 – 20 U 3/26 – unter dem Titel „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers als öffentliche Kapitalmarktinformation“ veröffentlicht.