Der Bewertungsausschuss hat am 12.12.2018 mit der Aufnahme der GOP 01102 in die Präambel des Kapitels 25.1 Nr. 2 EBM beschlossen, dass auch Strahlentherapeuten und Radiologen ab dem 01.01.2019 einen Zuschlag erhalten, wenn sie an Samstagen zwischen 07:00 Uhr und 14:00 Uhr Patienten behandeln. Fachärzte für diagnostische Radiologie und Fachärzte für Strahlentherapie konnten bisher nur ihre Behandlungsleistungen an Samstagen abrechnen, nicht aber den Samstagszuschlag nach der GOP 01102 wie andere Ärzte und Psychotherapeuten. Der Samstagszuschlag ist mit 101 Punkten bewertet (10,93 €).