
BGH, Urteil vom 12.06.2024 - IV ZR 437/22
Der BGH hat erstmals über die Wirksamkeit von AVB eines sog. Telematiktarifs entschieden.
Inhalt
Der Bund der Versicherten e. V. nahm die zur Generali-Gruppe gehörende Dialog Lebensversicherungs-AG erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch. Gegenstand des Rechtsstreits war die AVB-Klausel einer Berufsunfähigkeitsversicherung zur Überschussbeteiligung. Nach dieser sollte die Höhe der Überschussbeteiligung von gesundheitsbewusstem Verhalten der Versicherten, insbesondere von sportlichen Aktivitäten und Arztbesuchen, abhängen. Entsprechend der Zahl der gesammelten Punkte wurden die Teilnehmer dem „Vitality-Status“ Bronze, Silber, Gold oder Platin zugeordnet. Zu den genauen Auswirkungen des Status‘ auf die Überschussbeteiligung wurde auf den „jährlichen Geschäftsbericht“ verwiesen.
Der BGH hat diese Klauselgestaltung als intransparent eingestuft. Sie erlaube dem VN keine zuverlässige Einschätzung der Auswirkungen seines „gesundheitsbewussten Verhaltens“ auf die Höhe der Überschussbeteiligung. Als unangemessene Benachteiligung der VN sieht der BGH zudem einen Klauselbestandteil an, nach dem das Fehlen gesundheitsbewussten Verhaltens unterstellt wird, wenn der VR keine Informationen zum Verhalten des VN erhält. Der BGH vermisst eine Differenzierung danach, auf wessen Verantwortung das Informationsdefizit zurückgeht. Dem VN werde unzulässig ausnahmslos das Übermittlungsrisiko aufgebürdet.
Bewertung
Der BGH hat Telematik-Tarifen keineswegs eine generelle Absage erteilt. Er hat nur die hohen Transparenzanforderungen betont, die insbesondere für eine entsprechende Differenzierung der Überschussbeteiligung gelten. Die Unwirksamkeit eines Teils der Klausel aufgrund unangemessener Benachteiligung stellt keine große Überraschung dar und wäre wohl bei einer etwas differenzierteren Klauselgestaltung vermeidbar gewesen.
Seit dem 02.08.2026 gilt die neue KI-Verordnung der EU und mit ihr strenge Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte. Wer Bilder, Videos oder Chatbots ohne korrekten Hinweis einsetzt, riskiert Bußgelder und Abmahnungen.
Die neuen Transparenzregeln sollen sicherstellen, dass Nutzer erkennen, wann sie mit künstlicher Intelligenz interagieren oder KI-erstellte Inhalte wahrnehmen. Die Pflichten betreffen insbesondere folgende Bereiche:
Die neue EmpCo-Richtlinie tritt am 27.09.2026 in Kraft und verschärft die Regeln für Nachhaltigkeitswerbung drastisch – und das ohne Übergangsfristen. Jedes Produkt, jede Verpackung und jedes Werbemittel muss ab diesem Stichtag konform sein, um Abmahnungen und Produktrückrufe zu vermeiden.
2026
In vierter Auflage ist im Verlag C.H.Beck GmbH & Co. KG das Handbuch „Compliance in Versicherungsunternehmen – Rechtliche Anforderungen und praktische Umsetzung“ erschienen. Unser Versicherungsexperte Dr. Jürgen Bürkle hat das Werk herausgegeben und zugleich mit eigenen Beiträgen als Autor mitgestaltet.
2026
Dr. Eike Dirk Eschenfelder hat im Betriebs-Berater (Heft 30/2026) einen Kommentar zu der Entscheidung des OLG Celle vom 2. März 2026 – 20 U 3/26 – unter dem Titel „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers als öffentliche Kapitalmarktinformation“ veröffentlicht.