HomeWissenVeröffentlichungenEntscheidungsanmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.4.2026 – VI-Kart 8/25 (V)
06.07.2026

Entscheidungsanmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.4.2026 – VI-Kart 8/25 (V)

EuZW 2026, S. 615-616

Der Beitrag ordnet die erste Gerichtsentscheidung zu § 32f GWB ein bewertet sie im Hinblick auf ihre Praxisfolgen. Mit seinen massiven Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Vorgehens des BKartA dürfte das OLG Düsseldorf nicht nur das konkrete Verfahren, sondern das „New Competition Tool“ nach § 32f Abs. 3 GWB insgesamt vorerst auf Eis gelegt haben. Es bleibt mit Spannung zu erwarten, ob der BGH die strengen Maßstäbe des OLG Düsseldorf bestätigt und damit § 32f Abs. 3 GWB in der ihm vom BKartA zugedachten Form den Garaus macht.

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