
Aus dem „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ wird das „Unionsdesign“: Die EU-Designrechtsreform bringt nicht nur einen neuen Namen, sondern auch wichtige Änderungen, die teilweise schon seit 2025 in Kraft sind. Hierüber haben wir hier berichtet.
Die Reform des EU-Designrechts modernisiert den Schutz von Designs in Europa. Für Sie als Inhaber von Designrechten sind aus dem zweiten Teil der Reform vor allem zwei Punkte von unmittelbarer Bedeutung:
1. Neuer Name: Aus GGD wird UD
Die bekannte Bezeichnung „Gemeinschaftsgeschmacksmuster“ (GGD) wird durch den eingängigeren Begriff „Unionsdesign“ (UD) ersetzt. Ihre bestehenden Schutzrechte werden automatisch umbenannt. Entsprechend wird die Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung (GGV) durch die vollständig überarbeitete Unionsdesignverordnung (UDV) ersetzt.
2. Steigende Verlängerungsgebühren
Eine kostenrelevante Änderung betrifft die Verlängerung Ihres Designschutzes. Die Gebühren steigen mit jeder der vier möglichen Verlängerungsperioden (alle 5 Jahre) kontinuierlich an. Während die erste Verlängerung noch moderat teurer wird, vervielfachen sich die Kosten für die maximale Schutzdauer von 25 Jahren.
Was bedeutet das für Sie?
Durch diese neue Gebührenstruktur wird eine aktive und strategische Verwaltung Ihres Design-Portfolios wichtiger denn je. Gleichzeitig sichert die Reform den Schutzbereich Ihrer Designs ab, indem nun auch explizit digitale Designs wie Animationen und GUIs sowie der Schutz gegen unerlaubten 3D-Druck gestärkt werden.
Die Reform bietet Anlass, Ihr Portfolio zu optimieren und Ihre Anmeldestrategie an die modernen Schutzmöglichkeiten anzupassen. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne zur optimalen Absicherung Ihrer Designs.
2026
In der neuen Ausgabe von Die News – Fachzeitschrift für Familienunternehmen analysieren unsere Experte Johannes Gugel und Tobias Reinhard in ihrem Fachbeitrag „Klare Regeln statt großer Konflikte – Rechtliche Aspekte bei Familienstämmen“, wie Familienunternehmen unterschiedlichen Interessen ihrer Familienstämme begegnen können.
2026
Unternehmenskäufe sind ein zentrales Instrument unternehmerischer Expansion. Gerade in dynamischen und wirtschaftlich herausfordernden Zeiten ermöglichen sie einen schnellen Zugang zu Know-how, Innovationen, neuen Märkten und Wachstum. Damit diese Chancen nicht durch rechtliche Risiken beeinträchtigt werden, sollten Unternehmen die zunehmenden kartellrechtlichen und regulatorischen Anforderungen bei M&A-Transaktionen frühzeitig berücksichtigen.
Seit dem 02.08.2026 gilt die neue KI-Verordnung der EU und mit ihr strenge Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte. Wer Bilder, Videos oder Chatbots ohne korrekten Hinweis einsetzt, riskiert Bußgelder und Abmahnungen.
Die neuen Transparenzregeln sollen sicherstellen, dass Nutzer erkennen, wann sie mit künstlicher Intelligenz interagieren oder KI-erstellte Inhalte wahrnehmen. Die Pflichten betreffen insbesondere folgende Bereiche: