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2020

Newsletter Architekten- und Ingenieurrecht 2020/05

VERTRAGSRECHT

Verträge bleiben trotz Corona wirksam!

Die in Architekten- und Ingenieurverträgen geregelten Leistungspflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer bleiben von der Corona-Pandemie grundsätzlich unberührt. Sie werden nicht dadurch automatisch außer Kraft gesetzt oder in sonstiger Weise berührt, dass von den Behörden Maßnahmen und Regelungen zur Eingrenzung der Pandemie getroffen werden.

Neues Werkvertragsrecht: Nur noch 30 Tage Rügefrist

Nach bisheriger Rechtslage hat der Auftraggeber von Architekten- und Ingenieurleistungen zwei Monate gerechnet ab Eingang der Schlussrechnung Gelegenheit, die mangelnde Prüfbarkeit der Rechnung zu rügen.

Vorsicht bei Angaben zur Verjährungsfrist im Abnahmeprotokoll

Viele Abnahmeprotokolle sehen auszufüllende Angaben zur Dauer der Gewährleistung vor. Nicht selten passiert es, dass dabei vom Vertrag abweichende Fristen und Enddaten eingetragen werden. Das OLG Stuttgart hat nun in Übereinstimmung mit dem BGH darauf hingewiesen, dass in solchen Fällen durch Auslegung zu ermitteln ist, ob es sich um eine einvernehmliche Veränderung der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist oder lediglich um ein Versehen handelt (10 U 55/17).

HAFTUNGSRECHT

Bauleitung durch GU reduziert Haftungsanteil des Architekten

Nach ständiger Rechtsprechung haften die am Bau Beteiligten als Gesamtschuldner, wenn sie den Mangel gemeinsam verursacht haben. Das OLG Köln (3 U 133/14) hatte zu entscheiden, ob sich die interne Haftungsquote der Gesamtschuldner ändert, wenn die Bauleitung nicht beim Architekten, sondern beim Generalunternehmer liegt.

Zehn Jahre Gewährleistung auf Abdichtungsmängel

Das OLG Stuttgart hat inzwischen rechtskräftig festgestellt, dass auch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers eine Gewährleistungsfrist von zehn Jahren für Abdichtungsarbeiten wirksam vereinbart werden kann (10 U 55/17).

Nicht jeder Baumangel begründet den Anscheinsbeweis für einen Bauüberwachungsfehler

Grundsätzlich obliegt der Beweis für eine Pflichtverletzung des bauüberwachenden Architekten dem Auftraggeber. Allerdings kann dieser Nachweis durch einen Anscheinsbeweis erleichtert werden. Dabei setzt die Anwendung des Anscheinsbeweises aber stets einen typischen Geschehensablauf voraus.

BERUFSRECHT

Widerruf der Eintragung in Architektenliste nach Insolvenz

Die Eintragung in die Architektenliste ist mit der Erwartung verbunden, dass der Architekt nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens Gewähr dafür bietet, dass er seinen Beruf künftig ordnungsgemäß ausüben wird. Dies ist nach einer Entscheidung des VG Ansbach (4 K 17.607) nicht mehr der Fall, wenn der Architekt in Vermögensverfall geraten ist.

VERGABERECHT

Aufhebung wegen unangemessen hoher Preise

Nach § 17 EU VOB/A kann die Vergabestelle ein Verfahren wegen unangemessen hoher Preise entschädigungslos aufheben.

Abweichen vom Gebot der Losaufteilung muss ausführlich begründet sein

Im Vergaberecht herrscht zum Schutz mittelständischer Unternehmen grundsätzlich das Gebot der Fachlosvergabe. Die Gesamtlosvergabe soll Ausnahme bleiben, da sie zur Reduzierung der Bieter auf wenige große Unternehmen führt. Mehrere Teil- oder Fachlose dürfen deshalb nur zusammen vergeben werden, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern.

Inhalt der Bieterinformation

In Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte hat der Auftraggeber den Bietern, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, vor der Auftragserteilung die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung mitzuteilen.

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