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2023

Newsletter Architekten- und Ingenieurrecht 2023/10

VERGABERECHT

Heißt 0 % „gar nicht“ oder „unentgeltlich“?

Die Vergabestelle darf ein Angebot nicht ohne Weiteres ausschließen, wenn der Bieter eine nach den Vergabeunterlagen zu erbringende Leistungsphase mit einem Honoraranteil von 0 % bewertet. Denn daraus lässt sich nicht ohne Weiteres schließen, dass der Bieter diese Leistungsphase nicht erbringen will, und sie daher auch nicht in seinem Angebot enthalten ist.

Keine Antragsbefugnis ohne Auftragsinteresse

Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens ist, dass der Antragsteller antragsbefugt ist. Hierfür muss er ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag haben und eine Verletzung in seinen Rechten geltend machen. Das Auftragsinteresse muss sich dabei auf das angegriffene Vergabeverfahren beziehen, das Interesse an einem nachfolgenden Auftrag ist also nicht ausreichend. Das hat die Vergabekammer des Bundes (VK 2-64/23) entschieden.

HONORARRECHT

Kein Umbauzuschlag bei neuer TGA in Bestandsgebäude

Plant der Ingenieur eine komplett neue Technische Gebäudeausrüstung in einem Bestandsgebäude, soll ihm nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Celle kein Umbauzuschlag zustehen (14 U 200/19).

Keine automatische Honorarkürzung bei nicht erbrachten Grundleistungen

Werden beauftragte Grundleistungen nicht erbracht, führt dies nicht automatisch zu einer Kürzung des Honoraranspruchs des Architekten oder Ingenieurs. Hierauf weist zutreffend das OLG Celle (14 U 200/19) hin.

VERTRAGSRECHT

BGH: Haustürwiderruf nur bei Vertragsschluss vor Ort

Der BGH hat klargestellt, dass ein Widerrufsrecht des Verbrauchers nur besteht, wenn sowohl Angebot als auch Annahme des Vertrags gleichzeitig außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers erfolgen (VII ZR 152/22).

Bauhandwerkersicherung nach Auftragnehmerkündigung

Architekten, Ingenieure und Bauunternehmer können als Auftragnehmer von ihrem Auftraggeber eine Sicherheit für die noch ausstehende Vergütung verlangen. Stellt der Auftraggeber die Sicherheit nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist, kann der Auftragnehmer den Vertrag kündigen.
HAFTUNGSRECHT

BGH: Tiefbauunternehmer muss alten Leitungsplänen „auf den Grund gehen“

Bei Bauarbeiten kommt es zu Streitigkeiten um die Verantwortung von Schäden oder Kosten der Vorhaltung wegen Bauzeitverlängerung, wenn erst nach der Bauausführung festgestellt wird, dass die vorhandenen Leitungspläne nicht den tatsächlichen Stand wiedergeben.

Haftung des Architekten für Wärmeschutz und Energiebilanzierung?

Nach Auffassung des OLG Frankfurt haftet der Architekt für Mängel von Sonderfachleuten nur, wenn diese Leistungen betreffen, die auch zu dem vom Architekten geschuldeten Werkerfolg gehören (15 U 142/18).

Trotz Einhaltung der DIN: Unebener Boden ist mangelhaft!

Das OLG Zweibrücken hat sich mit der im Baurecht häufig anzutreffenden Frage beschäftigt, wann das Werk des Unternehmers trotz Einhaltung der DIN mangelhaft ist (5 U 178/21). Bekannt ist das Problem durch zwei ältere Entscheidungen des BGH im Bereich des Schallschutzes geworden, wonach die im Zeitpunkt der Bauausführung bereits veralteten DIN-Vorschriften nicht mehr maßgeblich sind, wenn sie die aktuell im Bauwesen üblichen Schallschutzwerte unterschreiten.
BERUFSRECHT

Löschung der Eintragung in Architektenliste nach Vermögensverfall

Das Berufsrecht sieht eine Löschung der Eintragung in die Architektenliste vor, wenn der betroffene Architekt in Vermögensverfall geraten ist. Das OVG Sachsen (6 A 541/21) hat nun entschieden, dass allein die Freigabe der freiberuflichen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter nicht den Nachweis geordneter Vermögensverhältnisse oder die konkrete Aussicht hierauf führen kann.
PROZESSRECHT

BGH: Selbständiges Beweisverfahren hemmt die Verjährung für alle Mängel einheitlich

Die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens hemmt die Verjährung hinsichtlich aller verfahrensgegenständlicher Mängel. Die Hemmung endet wieder sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens, sprich wenn die beantragte Beweissicherung sachlich erledigt ist. Das ist jedenfalls dann der Fall, wenn eine vom Gericht gesetzte Frist zur Stellungnahme abläuft, ohne dass die Parteien hiervon Gebrauch machen.

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