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2023

Newsletter Architekten- und Ingenieurrecht 2023/12

BERUFSRECHT

Entwerfen einer Skontoklausel ist für den Architekten unerlaubte Rechtsberatung

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil (VII ZR 190/22) entschieden, dass eine Vereinbarung, mit der sich ein Architekt verpflichtet, eine von ihm selbst entworfene Skontoklausel zur Verfügung zu stellen, die der Bauherr in seinen Verträgen mit den bauausführenden Unternehmen verwenden soll, gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt.

VERTRAGSRECHT

Rückgabe der Erfüllungssicherheit

Auch in Architekten- und Ingenieurverträgen wird insbesondere bei größeren Projekten vom Auftraggeber eine Sicherheit für die Erfüllung des Vertrages verlangt.

Wann bedarf es keiner Mahnung?

Grundsätzlich bedarf es zur Inverzugsetzung des Schuldners einer Mahnung. Eine solche setzt eine eindeutige und bestimmte Leistungsaufforderung nach Fälligkeit voraus. Nur ausnahmsweise bedarf es der Mahnung nicht, wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist.
HAFTUNGSRECHT

Wirksame Mängelrüge auch ohne Datumsfrist!

Das OLG Stuttgart hat für das Werkvertragsrecht unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BGH zum Kaufrecht entschieden, dass es für eine ordnungsgemäße Mängelrüge nicht zwingend einer auf ein konkretes Datum bestimmten Frist zur Mangelbeseitigung bedarf (10 U 96/22).

Haftung für Fehler der Rechnungsprüfung?

Grundsätzlich ist der Architekt bei Übernahme der Bauüberwachung auch zur Rechnungsprüfung verpflichtet. Die Anforderungen an diese Leistung des Architekten sind aber nicht unbeschränkt, insbesondere, wenn sie sich mit rechtlichen Fragen überschneiden.

Überschreitung von Kosten: Bauherr muss Schaden beweisen

Das OLG Koblenz hat zugunsten von Planern klargestellt, dass die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer vereinbarten Kostenobergrenze sowie eines daraus abgeleiteten Schadens beim Auftraggeber liegt (3 U 1804/20).  


Haftung des Planers für unwirtschaftliche Baumaßnahmen

Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass der Planer im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen die wirtschaftlich-finanziellen Gesichtspunkte des Auftraggebers zu berücksichtigen hat (12 U 312/20).
URHEBERRECHT

Urheberrecht verletzt: Architekt kann Beseitigung verlangen!

Unterliegt der Entwurf des Architekten als Werk der Baukunst dem Urheberrecht, kann dieser nach Abwägung der Interessen Beseitigung von beeinträchtigenden Eingriffen verlangen. Das hat das OLG Köln zugunsten eines Architekten entschieden, der sein Urheberrecht an der Gestaltung einer Moscheefassade durch die nachträgliche Anbringung eines Vordachs verletzt sah (6 U 162/22).

Drohnenaufnahmen unterliegen nicht der Panoramafreiheit

Unterliegt der Entwurf des Architekten als Werk der Baukunst dem Urheberrecht, kann dieser nach Abwägung der Interessen Beseitigung von beeinträchtigenden Eingriffen verlangen. Das hat das OLG Köln zugunsten eines Architekten entschieden, der sein Urheberrecht an der Gestaltung einer Moscheefassade durch die nachträgliche Anbringung eines Vordachs verletzt sah (6 U 162/22).

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