HomeWissenVeröffentlichungenÜberschreitung von Kosten: Bauherr muss Schaden beweisen
05.12.2023

Überschreitung von Kosten: Bauherr muss Schaden beweisen

Das OLG Koblenz hat zugunsten von Planern klargestellt, dass die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer vereinbarten Kostenobergrenze sowie eines daraus abgeleiteten Schadens beim Auftraggeber liegt (3 U 1804/20). So sei der Architekt nach der Rechtsprechung des BGH zwar verpflichtet, die ihm bekannten Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei seiner Planung zu berücksichtigen, eine Baukostenobergrenze ist damit aber noch nicht vereinbart. Bei dieser handelt es sich um eine konkrete Beschaffenheitsvereinbarung, die der Auftraggeber nachzuweisen hat.

Abgesehen davon bedeutet ein bloßes Überschreiten der Kostenziele des Bauherrn oder einer vereinbarten Kostenobergrenze nicht automatisch eine Haftung des Architekten. Das OLG Koblenz machte deutlich, dass der Auftraggeber beweisen müsse, dass die mit einer Baumaßnahme regelmäßig verbundene Wertsteigerung des Grundstücks hinter den aufgewendeten Baukosten zurückbleibt oder wodurch sonst eine Minderung des Vermögens eingetreten sein soll. Um einen entsprechenden Vermögensvergleich vornehmen zu können, muss der Auftraggeber den Grundstückswert ohne Pflichtverletzung und den Grundstückswert mit Pflichtverletzung des Architekten vergleichen und hierbei auch darlegen, welche Gewerke er bei rechtzeitiger Information durch den Architekten kostengünstiger gestaltet oder nicht durchgeführt hätte.

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