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Newsletter Datenschutzrecht 2022/11

Ablauf der Umsetzungsfrist für die neuen Standarddatenschutzklauseln zum 27.12.2022

Am 04.06.2021 hat die Europäische Kommission neue Standarddatenschutzklauseln für den internationalen Datentransfer verabschiedet, um die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer außerhalb der EU rechtssicherer und flexibler zu gestalten. Die erste Frist für die Umsetzung der neuen Vorgaben ist bereits abgelaufen. Seit dem 27.09.2021 dürfen Neuverträge ausschließlich auf Grundlage der neuen Standarddatenschutzklauseln abgeschlossen werden. Aber auch die zweite Umsetzungsfrist läuft demnächst ab. Für bestehende Verträge wurde für die Umstellung auf die neuen Standardschutzklauseln eine Frist bis zum 27.12.2022 gewährt.

Abmahnwelle wegen Online-Einbindungen von Google Fonts

Die bei der Einführung der DSGVO befürchtete aber bislang ausgebliebene Abmahnwelle aufgrund einer nicht ordnungsgemäßen Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen auf Websites ist nun tatsächlich da. Seit Wochen leiten uns Mandanten erhaltene Abmahnschreiben weiter und die Zahl der Schreiben nimmt wöchentlich zu. Verfasser dieser Schreiben sind fast ausnahmslos die RAAG Kanzlei sowie Rechtsanwalt Kilian Lenard. Beide verlangen für ihre jeweiligen Mandaten Schadensersatzansprüche im unteren dreistelligen Bereich.

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