HomeWissenNewsletterNewsletter I. Quartal 2024
2024

Newsletter I. Quartal 2024

BAU-, ARCHITEKTEN- UND INGENIEURRECHT

NACHTRAG I

In einem vom Oberlandesgericht Schleswig mit Urteil vom 09.12.2022 entschiedenen Fall war der Unternehmer unter anderem mit der Herstellung von Unterzügen als selbsttragenden Konstruktionen beauftragt, wie sich aus dem Leistungsverzeichnis ergab. Aus der nach Angebotsabgabe übergebenen Statik ergab sich dagegen, dass es sich bei den Unterzügen um nicht tragende Balken als obere Wandabschlüsse handeln sollte. Entsprechend der Statik wurden dem Unternehmer Pläne übergeben, nach denen er die Unterzüge mit einem erheblichen Mehraufwand hergestellt hat.

NACHTRAG II

In einem vom Oberlandesgericht München mit Beschluss vom 03.02.2023 entschiedenen Fall hatte der Unternehmer dem Bauherrn ein Nachtragsangebot für die Beseitigung von Mängeln an Leistungen fremder Gewerke unterbreitet. Obwohl der Bauherr hierauf nicht reagierte, beseitigte der Unternehmer die Mängel und rechnete die Mangelbeseitigung anschließend gemäß seines Nachtragsangebots ab.

INSOLVENZRECHT

Beweis der fehlenden Kenntnis des Gläubigerbenachteiligungsvorsatzes

Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann der Insolvenzverwalter Rechtshandlungen des Schuldners, die mit Benachteiligungsvorsatz erfolgt sind, durch eine Anfechtung rückgängig machen, wenn der Vertragspartner des Schuldners den Benachteiligungsvorsatz kannte.
KARTELLRECHT

Gerichtliche Schätzung von Kartellschäden – Rückenwind für Kartellkläger?

Kartellgeschädigte Unternehmen können von Kartellanten Ersatz der ihnen aufgrund eines Kartells – etwa durch kartellbedingt erhöhte Preise – entstandenen Schäden verlangen. Die Durchsetzung solcher Ansprüche ist jedoch in der Praxis schwierig. Insbesondere ist die zur Bezifferung des Schadens in der Regel erforderliche sachverständige Begutachtung kostenintensiv, langwierig und führt nicht immer zu belastbaren Ergebnissen.
MIETRECHT

Recht zur Untervermietung auch in der Nebenwohnung

Auch in einer nur als Nebenwohnung genutzten Mietwohnung kann der Mieter ein Recht zur Untervermietung haben, wenn er zum Beispiel aus Kostengründen einen Teil der Wohnung an einen Untermieter vermieten möchte. Mit einem Urteil vom 27.09.2023 bestätigte und konkretisierte der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zum Untervermietungsrecht des Wohnraummieters.

ÖFFENTLICHES BAU- UND PLANUNGSRECHT

Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren

Am 25.11.2023 ist in Baden-Württemberg das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren in Kraft getreten, mit welchem Änderungen der Landesbauordnung (LBO) und der Verfahrensverordnung zur Landesbauordnung (VVOLBO) verbunden sind. Damit hat der Landesgesetzgeber den Weg zum „Virtuellen Bauamt“ freigemacht, mit dem ein Bürokratieabbau sowie eine Verfahrensbeschleunigung verbunden sein soll. Gleichzeitig wurde die Gelegenheit genutzt, den Einfluss und die Rechte sowohl der betroffenen Gemeinden als auch der Nachbarn einzuschränken.

VERGABERECHT

(Kein) Öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 4 GWB

Das Oberlandesgericht Schleswig hat mit Beschluss vom 08.02.2024 entschieden, dass eine Handwerkskammer als Körperschaft des öffentlichen Rechts kein öffentlicher Auftraggeber nach § 99 Nr. 2 GWB ist. Darüber hinaus hat es im konkreten Fall auch § 99 Nr. 4 GWB trotz einer vorgesehenen Förderung des Bauprojekts für nicht einschlägig gehalten. Nach § 99 Nr. 4 GWB ist eine juristische Person dann öffentlicher Auftraggeber im Sinne des Vergaberechts, wenn sie bei bestimmten Vorhaben zu mehr als 50 % von der öffentlichen Hand subventioniert wird.

Kommunales Wohnungsbauunternehmen als öffentlicher Auftraggeber

Bei kommunalen Wohnungsbauunternehmen kann es sich um öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 Nr. 2 GWB handeln, die folglich vergaberechtliche Vorschriften zu beachten haben. Dementsprechend hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Beschluss vom 06.09.2023 klargestellt, dass die im Eigentum der Stadt Karlsruhe stehende Volkswohnung GmbH öffentlicher Auftraggeber ist.

VERSICHERUNGSRECHT

Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater

In der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater sind üblicherweise Schäden aus „unternehmerischem Risiko“ ausgeschlossen. Nicht versichert ist zudem eine Tätigkeit als geschäftsführender Treuhänder. Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil vom 15.11.2023 mit der Frage befasst, ob ein Steuerberater vor dem Hintergrund dieser Einschränkungen Versicherungsschutz für Beratungsfehler genießt, die ihm als Treuhandkommanditist und Mittelverwendungskontrolleur einer Fondsgesellschaft unterlaufen sind.

NEWSLETTER

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram