HomeWissenNewsletterdetailDoppelkausalität: Planer und Bauunternehmer haften als Gesamtschuldner
2023

Doppelkausalität: Planer und Bauunternehmer haften als Gesamtschuldner

Nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart (10 U 336/20) haften Planer und Bauunternehmer gesamtschuldnerisch jeweils auf den gesamten Schaden, wenn dieser sowohl auf einen Planungsfehler als auch auf einen Ausführungsfehler zurückzuführen ist. Zwar besteht grundsätzlich die Möglichkeit für das ausführen-de Unternehmen sich auf ein anspruchsminderndes Mitverschulden des Bauherrn wegen Lieferung fehlerhafter Ausführungspläne zu berufen. Diese Möglichkeit war dem ausführenden Unternehmen hier jedoch nach Auffassung des OLG Stuttgart verwehrt. Zwar hatte die Ausführung nach den Plänen zu einem Mangel geführt, allerdings wich das ausführende Unternehmen an einer bestimmten Stelle von der in diesem Punkt fehlerfreien Planung ab und setzte somit eine eigenständige haftungsbegründende Ursache für den Schaden.

Branchen und Expertisen

NEWSLETTER

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram