HomeWissenNewsletterdetailKeine Anwendung der HOAI nach OLG Schleswig
2019

Keine Anwendung der HOAI nach OLG Schleswig

Das OLG Schleswig hat sich mit einem aktuellen Urteil (1 U 74/18) gegen die Entscheidungen des OLG Hamm und des Kammergerichts gestellt, die die HOAI-Mindestsätze für anwendbar halten. Das OLG Schleswig folgt damit einer gleichlautenden Entscheidung des OLG Celle (14 U 182/19), das die Anwendbarkeit der HOAI nach der Entscheidung des EuGH ablehnt. Eine Entscheidung des BGH zu dieser streitigen Frage steht weiterhin aus. 

Branchen und Expertisen

NEWSLETTER

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram