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2018

Neue Vorgaben zum Geheimnisschutz

Am 09.06.2018 läuft die Umsetzungsfrist für die bereits 2016 in Kraft getretene EU-Richtlinie über den Schutz von vertraulichem Know-how und vertraulichen Geschäftsinformationen ab. Das bedeutet für Unternehmen, dass künftig "angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen" getroffen werden müssen, um in den Genuss des Geheimnisschutzes zu kommen. Dies stellt gegenüber der bisherigen Rechtslage in organisatorischer, technischer und vertraglicher Hinsicht deutlich höhere Anforderungen an Strukturierung, Management und Überwachung von Geschäftsgeheimnissen. Die Spanne der erforderlichen Maßnahmen reicht dabei von der Überprüfung der bestehenden Sicherheitsstrukturen und gegebenenfalls Implementierung komplexer IT-Systeme über die Zuordnung zentraler Verantwortlichkeiten und Schulung der Mitarbeiter bis hin zur Vertrags-Compliance (Absicherung des Geheimnisschutzes in Arbeitsverträgen, Vertraulichkeits-, Kooperations- und Liefervereinbarungen).

Aus diesem Anlass laden wir Sie zu einem Sonderarbeitsrechts-Nachmittag am 21.06.2018, ab 17.00 Uhr in unsere Kanzleiräumlichkeiten ein, um Ihnen einen Überblick über die neue Rechtslage und entsprechenden Handlungsbedarf zu geben. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung unter event@brp.de.

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