Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Gebäudeversicherung: Ausschluss Schwamm-Schäden

In fast allen Bedingungen der (Wohn-)Gebäudeversicherung sind Schäden aufgrund von (Haus-)Schwamm bzw. generell von Fäulnispilzen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Die Wirksamkeit dieses Ausschlusses für den Teilbereich der Leitungswasserschäden ist nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 13.11.2024 fraglich geworden.

Dr. Volker Nill

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Auslandsreisekrankenversicherung

Beim Krankenversicherungsschutz für Auslandsreisen handelt es sich um ein Thema, das gerne vernachlässigt wird, obwohl dieses Risiko relativ preiswert abgesichert werden kann. Häufig ist entsprechender Versicherungsschutz auch schon als Nebenleistung in anderen Verträgen, z.B. Kreditkarten- oder Reiseversicherungsverträgen, enthalten. Während mancher über keinen Versicherungsschutz verfügt, sind andere daher – nicht selten unwissentlich – sogar mehrfach versichert.

Dr. Volker Nill

VERÖFFENTLICHUNG

2024

BGH: Verbraucherverbände können keine Zahlungen an Verbraucher verlangen

Der BGH hat darüber entschieden, ob sich aus dem UWG ein Anspruch von Verbraucherverbänden ergibt, Verwender unwirksamer AGB zur Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Beträge an Verbraucher zu verpflichten.

Dr. Volker Nill

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH

Am 31.10.2024 ist das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof in Kraft getreten. Noch am selben Tag hat der BGH das Verfahren zum sog. „Scraping“-Datenschutzvorfall bei Facebook zum ersten Leitentscheidungsverfahren bestimmt.

Dr. Volker Nill

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Wohngebäudeversicherung: Einhaltung von Sicherheitsvorschriften

Die üblichen Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung enthalten die Klausel, dass der Versicherungsnehmer alle gesetzlichen, behördlichen und vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften einzuhalten hat, wenn er im Schadenfall keine Kürzung oder den vollständigen Entfall des Versicherungsschutzes riskieren möchte. Es war bislang umstritten, ob eine derart weit gefasste Verpflichtung zulässig ist oder gegen das Transparenzgebot verstößt und daher unwirksam ist.

Dr. Volker Nill

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Lebens- und Rentenversicherung: Überschussbeteiligung

Die Erträge einer Lebens- oder Rentenversicherung setzen sich aus einem festen Garantiezins und einer variablen Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Überschüssen des Versicherers zusammen. Die Garantiezinsen sind in der zurückliegenden Niedrigzinsphase stark gesunken und haben auch heute bei weitem nicht wieder das Niveau früherer Jahre erreicht. Es können sich daher die Versicherungsnehmer glücklich schätzen, die ihre Versicherung vor Jahrzehnten abgeschlossen haben und von einem hohen Garantiezins profitieren, der während der gesamten Vertragslaufzeit unverändert bleibt.

Dr. Volker Nill

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