Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

BGH zur Rechtsschutzversicherung

Das Urteil vom 5. Juni 2024 ist zu einem sog. „Dieselverfahren“ ergangen. Der BGH hat zunächst die Rechtsprechung bestätigt, nach der es für die Beurteilung der Erfolgsaussichten der Wahrnehmung rechtlicher Interessen auf den Zeitpunkt der „Bewilligungsreife“ ankommt, d. h. auf den Zeitpunkt zu dem der Rechtsschutzversicherer seine Entscheidung trifft.

Dr. Volker Nill

VERÖFFENTLICHUNG

2024

BGH zu Telematiktarif in der Berufsunfähigkeitsversicherung

Der Bund der Versicherten e. V. nahm die zur Generali-Gruppe gehörende Dialog Lebensversicherungs-AG erfolgreich auf Unterlassung in Anspruch. Gegenstand des Rechtsstreits war die AVB-Klausel einer Berufsunfähigkeitsversicherung zur Überschussbeteiligung. Nach dieser sollte die Höhe der Überschussbeteiligung von gesundheitsbewusstem Verhalten der Versicherten, insbesondere von sportlichen Aktivitäten und Arztbesuchen, abhängen. Entsprechend der Zahl der gesammelten Punkte wurden die Teilnehmer dem „Vitality-Status“ Bronze, Silber, Gold oder Platin zugeordnet.

Dr. Volker Nill

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Hausratversicherung: Nachweis eines Einbruchdiebstahls

Diebstähle finden typischerweise in Abwesenheit von Zeugen statt und sind nicht nur aus diesem Grund meist schwierig nachzuweisen. Überall dort, wo in Versicherungsverträgen Diebstähle versichert sind, z. B. beim Kfz-Diebstahl in der Kaskoversicherung, billigt der Bundesgerichtshof dem Versicherungsnehmer daher Beweiserleichterungen zu. Dieser muss nur das „äußere Bild“ eines Diebstahls nachweisen. Gelingt ihm dies, muss der Versicherer beweisen, dass der Diebstahl vorgetäuscht war.

Dr. Volker Nill

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Berufshaftpflichtversicherung für Steuerberater

In der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Steuerberater sind üblicherweise Schäden aus „unternehmerischem Risiko“ ausgeschlossen. Nicht versichert ist zudem eine Tätigkeit als geschäftsführender Treuhänder. Der Bundesgerichtshof hat sich in einem Urteil vom 15.11.2023 mit der Frage befasst, ob ein Steuerberater vor dem Hintergrund dieser Einschränkungen Versicherungsschutz für Beratungsfehler genießt, die ihm als Treuhandkommanditist und Mittelverwendungskontrolleur einer Fondsgesellschaft unterlaufen sind. Das Land- und das Oberlandesgericht hatten dies verneint.

Dr. Volker Nill

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Schlüsselklausel in der Hausratversicherung

Grundsätzlich besteht kein Versicherungsschutz in der Hausratversicherung, wenn der Täter mittels eines echten Schlüssels in die Wohnung eindringt. Viele Versicherungsverträge enthalten jedoch die Klausel, dass ausnahmsweise doch ein Leistungsanspruch besteht, wenn der Täter den Schlüssel ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat. Die Wirksamkeit dieser Klausel war umstritten. Es wurde insbesondere bemängelt, dass nach der Klausel für einen Verlust des Versicherungsschutzes schon die Fahrlässigkeit jedweden Schlüsselbesitzers und nicht nur des Versicherungsnehmers ausreicht.

Dr. Volker Nill

VERÖFFENTLICHUNG

2023

BGH zum Widerruf von Lebens- bzw. Rentenversicherungsverträgen

Die Urteile betreffen zwei Rentenversicherungsverträge, die auf Basis des VVG 2008 noch vor Einführung der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung geschlossen wurden. Nach Auffassung des BGH war die zu den Verträgen verwendete Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs unzureichend. Die Versicherungsnehmer hätten auch über die Pflicht zur Nutzungsherausgabe für den Fall belehrt werden müssen, dass der Versicherungsschutz nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt bzw. der Versicherungsnehmer diesem nicht zugestimmt hat. Dieser Fehler sei regelmäßig weder unerheblich noch geringfügig, so dass das Widerrufsrecht auch nach Ablauf der Widerrufsfrist fortbestehe.

Dr. Volker Nill

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