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20.08.2024

Abmahnungen von Interessenverbänden im E-Zigarettenhandel

Der Markt für E-Zigaretten wächst weltweit seit Jahren kontinuierlich und soll laut Statista bis 2029 einen Umsatz von knapp 30 Milliarden Euro erreichen. Auch in Deutschland wächst der Markt. Der weltweit größte privatwirtschaftliche Hersteller von Tabakprodukten, Philip Morris, ist kürzlich in den deutschen Markt für Einweg-E-Zigaretten eingestiegen.

Es verwundert daher nicht, dass mit zunehmender Marktbedeutung und strenger Regulierung der E-Zigarette qualifizierte Interessenverbände immer wieder gegen Marktverhaltensverstöße vorgehen. Zuletzt wurden uns Abmahnungen des Verbandes des eZigarettenhandels e.V. bekannt, der gegen Händler und Hersteller wegen verschiedener Verstöße gegen Pflichten aus dem Tabakerzeugnisgesetz und der Tabakerzeugnisverordnung sowie wegen Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz vorgeht. Auch Verstöße gegen die Kennzeichnungspflichten von E-Zigaretten werden vom Verband abgemahnt.

Aufgrund der Vielzahl von Regelungen, die Händler und Hersteller beim Handel mit E-Zigaretten zu beachten haben und der wachsenden Bedeutung des Marktes in Deutschland in den nächsten Jahren ist davon auszugehen, dass Abmahnungen durch qualifizierte Interessenverbände nicht abnehmen werden. Im Gegenteil: Es ist davon auszugehen, dass vermehrt gegen Verstöße vorgegangen wird. Auch Wettbewerber werden daher ein gesteigertes Interesse daran haben, Verstöße gegen Marktverhaltensregeln im Umgang mit E-Zigaretten abmahnen zu lassen.

Die betroffenen Händler und Hersteller von E-Zigaretten sollten sich daher ihrer rechtlichen Pflichten beim Handel mit E-Zigaretten bewusst sein. Denn insbesondere Verstöße aufgrund fehlerhafter oder falscher Kennzeichnung der Produkte können dazu führen, dass Warenbestände nicht mehr vertrieben werden dürfen oder aufwendig umetikettiert werden müssen. Dies ist in der Regel mit erheblichen Umsatzeinbußen verbunden.

Eine gute Beratung zur Vermeidung von Abmahnungen ist daher unerlässlich. Gerne beraten wir Sie hierzu und auch nach Erhalt einer Abmahnung durch einen Interessenverband.

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