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16.01.2024

Anpassung der Betriebsratsvergütung

Im November 2023 verabschiedete die Bundesregierung einen Regierungsentwurf eines „Zweiten Gesetzes zur Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes“. Dieser sieht unter anderem die Ergänzung der Vorschriften zur Vergütung der Betriebsratsmitglieder (§ 37 Abs. 4 und § 78 BetrVG) vor. Ziel ist es, durch Klarstellung und Kodifizierung der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts Verstöße gegen das betriebsverfassungsrechtliche Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot und damit auch strafrechtliche Risiken einzudämmen.

Danach soll nunmehr gesetzlich festgelegt werden, dass die Entwicklung der Vergütung von Betriebsräten wie die Entwicklung der Vergütung vergleichbarer Mitarbeitender zum Zeitpunkt der Aufnahme der Betriebsratstätigkeit zu erfolgen hat. Eine Neubestimmung der Vergleichsgruppe im Laufe der Tätigkeit soll allerdings bei Vorliegen eines sachlichen Grundes erfolgen können.. Der Mindestentgeltanspruch des § 37 Absatz 4 erfasst nach der Begründung zum Gesetzentwurf nach seiner Konzeption (weiterhin) im Grundsatz keine hypothetischen Verläufe beruflichen Aufstiegs („hypothetische Karriere“/„fiktiver Beförderungsanspruch“). Im Rahmen der Betriebsratstätigkeit erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten sind nur zu berücksichtigen, soweit sie für eine konkrete freie Stelle karriere- und vergütungsrelevant sind. Weiterhin nicht berücksichtigungsfähig ist nach der Begründung zum Gesetzentwurf, dass etwa ein Mitglied des Betriebsrats ggf. mit Vorständen und Managern „auf Augenhöhe verhandelt“ oder „komplexe Aufgaben“ wahrnimmt oder in „unternehmerische Entscheidungskomplexe eingebunden“ ist.

Zudem besteht die Möglichkeit, ein Verfahren zur Festlegung vergleichbarer Mitarbeitenden über eine Betriebsvereinbarung zu bestimmen sowie auf dieser Grundlage die Festlegung der konkreten Vergleichspersonen in Textform zu regeln. Diese Vereinbarungen sollen nur auf grobe Fehlerhaftigkeit überprüfbar sein.

Das Gesetz soll am Tag nach seiner Verkündung in Kraft treten. Wann diese sein wird, ist bisher allerdings noch nicht absehbar.

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