
2026
In der neuen Ausgabe von Die News – Fachzeitschrift für Familienunternehmen analysieren Esther Klingelhöfer und Tobias Reinhard in ihrem Fachbeitrag „Familientradition trifft Fremdmanagement“ die rechtlichen Besonderheiten der Fremdgeschäftsführung in Familienunternehmen. Wird die Unternehmensführung in fremde Hände gelegt, eröffnet dies zwar neue Perspektiven, bringt jedoch auch rechtliche Herausforderungen mit sich, die nicht unterschätzt werden sollten.
2026
Am 31. Mai 2026 ist die neue EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung (Richtlinie (EU) 2026/1021) in Kraft getreten. Sie ersetzt ältere europäische Vorgaben und schafft einen einheitlicheren strafrechtlichen Rahmen für die Korruptionsbekämpfung in der Europäischen Union.
2026
Bei der Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen fällt ein sogenannter „Stornoabzug“ an. Dadurch gleicht der Versicherer den Nachteil für die Versichertengemeinschaft aus, dass er aufgrund des vorzeitigen Kapitalabflusses gegebenenfalls langfristige Kapitalanlagen vorzeitig auflösen muss. Der Stornoabzug muss jedoch in den Versicherungsbedingungen „beziffert“ sein.
Gemäß § 134 GWB hat der öffentliche Auftraggeber im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unter anderem über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots zu informieren. Sofern der Preis das einzige Wertungskriterium ist, wird den unterlegenen Bietern häufig nur mitgeteilt, dass das Angebot einen höheren Angebotspreis ausweise, als das Angebot des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters. Eine solche Information, mit der der unterlegene Bieter außerdem informiert wurde, sein Angebot liege nach der Wertung auf dem 12. Platz, war Gegenstand eines Beschlusses des Kammergerichts Berlin vom 14.04.2026:
In der Ukraine ist im Mai 2026 ein neues Gesetz in Kraft getreten, das den Anwendungsbereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit erweitert. Künftig können damit mehr Streitigkeiten im Inland statt im Ausland beigelegt werden. Bislang wurde die Schiedsgerichtsbarkeit in der Ukraine vor allem für gängige Handelsverträge genutzt. Komplexere Streitigkeiten – insbesondere Investitionsstreitigkeiten unter Beteiligung des Staates – wurden dagegen meist an ausländische Schiedsinstitutionen wie die ICC in Paris, den LCIA in London oder die SCC in Stockholm verwiesen.