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03.09.2026

Neue KI-Verordnung: So kennzeichnen Sie KI-Inhalte jetzt richtig

Seit dem 02.08.2026 gilt die neue KI-Verordnung der EU und mit ihr strenge Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte. Wer Bilder, Videos oder Chatbots ohne korrekten Hinweis einsetzt, riskiert Bußgelder und Abmahnungen.

Die neuen Transparenzregeln sollen sicherstellen, dass Nutzer erkennen, wann sie mit künstlicher Intelligenz interagieren oder KI-erstellte Inhalte wahrnehmen. Die Pflichten betreffen insbesondere folgende Bereiche:

  1. KI-generierte Bilder, Videos und Audioinhalte (Deepfakes): Sobald Sie KI-generierte oder bearbeitete Medien im gewerblichen Kontext nutzen, die für echt gehalten werden könnten, müssen diese gekennzeichnet werden. Entscheidend ist die "Anmutung von Echtheit" – nicht, ob eine reale Person oder ein Ort exakt nachgebildet wird.

    Platzieren Sie einen klaren und gut sichtbaren Hinweis wie „KI-generiert“ direkt am Inhalt, sodass er bei der ersten Wahrnehmung sofort erkennbar ist. Ein zentraler Hinweis z.B. im Impressum genügt nicht.
  1. KI-Chatbots und interaktive Systeme: Der Einsatz von Chatbots muss für Nutzer immer transparent sein. Stellen Sie klar, dass die Interaktion mit einem KI-System stattfindet, bevor der Chat beginnt – z.B. durch eine Formulierung wie „Sie chatten mit unserem KI-Assistenten.“
  2. KI-generierte Texte: Solange ein von KI erstellter Text vor der Veröffentlichung von einem Menschen überprüft und freigegeben wird (sogenannte redaktionelle Kontrolle), entfallen etwaige Kennzeichnungspflichten. Dies dürfte in der Praxis die Regel sein.

Prüfen Sie, ob, wo und wie Ihr Unternehmen KI zur Erstellung von Inhalten oder zur Kundeninteraktion nutzt. Sorgen Sie für eine klare, sofort sichtbare Kennzeichnung bei realistisch anmutenden Medien und Chatbots und vermeiden Sie übertriebene Werbeversprechen.

Gerne unterstützen wir Sie dabei, Ihre Prozesse an die neue Rechtslage anzupassen und Ihre Kommunikation rechtssicher zu gestalten. Zu diesem Zweck haben wir ergänzend einen Leitfaden zu Kennzeichnungspflichten beim Einsatz von KI zusammengestellt, den wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung stellen. Bitte kontaktieren Sie hierfür trademarks@brp.de.

 

WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN

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