Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Kommentar zu OLG Celle: Bestätigungsvermerk ist öffentliche Kapitalmarktinformation

Dr. Eike Dirk Eschenfelder hat im Betriebs-Berater (Heft 30/2026) einen Kommentar zu der Entscheidung des OLG Celle vom 2. März 2026 – 20 U 3/26 – unter dem Titel „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers als öffentliche Kapitalmarktinformation“ veröffentlicht.

Dr. Eike Dirk Eschenfelder, Dipl. Volkswirt

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Mit oder ohne Stimmrecht? Die Rechte neuer Gesellschafter

Die Rechte neuer Gesellschafter“ die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten beim Eintritt weiterer Gesellschafter. Nachfolge, Schenkung und Erbfolge sind derzeit zentrale Themen in vielen Familienunternehmen.

Dr. Eike Dirk Eschenfelder, Dipl. Volkswirt,

Duygu Güleç

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2026

Familientradition trifft Fremdmanagement

In der neuen Ausgabe von Die News – Fachzeitschrift für Familienunternehmen analysieren Esther Klingelhöfer und Tobias Reinhard in ihrem Fachbeitrag „Familientradition trifft Fremdmanagement“ die rechtlichen Besonderheiten der Fremdgeschäftsführung in Familienunternehmen. Wird die Unternehmensführung in fremde Hände gelegt, eröffnet dies zwar neue Perspektiven, bringt jedoch auch rechtliche Herausforderungen mit sich, die nicht unterschätzt werden sollten.

Esther Klingelhöfer,

Tobias Reinhard

VERÖFFENTLICHUNG

2026

EU-Antikorruptionsrichtlinie: Compliance-Programme als Sanktionsfaktor

Am 31. Mai 2026 ist die neue EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung (Richtlinie (EU) 2026/1021) in Kraft getreten. Sie ersetzt ältere europäische Vorgaben und schafft einen einheitlicheren strafrechtlichen Rahmen für die Korruptionsbekämpfung in der Europäischen Union.

Karl-Heinz Schwindt

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Stornoabzug bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen

Bei der Kündigung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen fällt ein sogenannter „Stornoabzug“ an. Dadurch gleicht der Versicherer den Nachteil für die Versichertengemeinschaft aus, dass er aufgrund des vorzeitigen Kapitalabflusses gegebenenfalls langfristige Kapitalanlagen vorzeitig auflösen muss. Der Stornoabzug muss jedoch in den Versicherungsbedingungen „beziffert“ sein.

Dr. Volker Nill

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Transparenz, Transparenz, Transparenz

Gemäß § 134 GWB hat der öffentliche Auftraggeber im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unter anderem über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots zu informieren. Sofern der Preis das einzige Wertungskriterium ist, wird den unterlegenen Bietern häufig nur mitgeteilt, dass das Angebot einen höheren Angebotspreis ausweise, als das Angebot des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters. Eine solche Information, mit der der unterlegene Bieter außerdem informiert wurde, sein Angebot liege nach der Wertung auf dem 12. Platz, war Gegenstand eines Beschlusses des Kammergerichts Berlin vom 14.04.2026:

Dr. Lars Knickenberg

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