Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Transparenz, Transparenz, Transparenz

Gemäß § 134 GWB hat der öffentliche Auftraggeber im Anwendungsbereich des Kartellvergaberechts Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, unter anderem über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots zu informieren. Sofern der Preis das einzige Wertungskriterium ist, wird den unterlegenen Bietern häufig nur mitgeteilt, dass das Angebot einen höheren Angebotspreis ausweise, als das Angebot des für den Zuschlag vorgesehenen Bieters. Eine solche Information, mit der der unterlegene Bieter außerdem informiert wurde, sein Angebot liege nach der Wertung auf dem 12. Platz, war Gegenstand eines Beschlusses des Kammergerichts Berlin vom 14.04.2026:

Dr. Lars Knickenberg

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2026

Ukraine erweitert den Anwendungsbereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit

In der Ukraine ist im Mai 2026 ein neues Gesetz in Kraft getreten, das den Anwendungsbereich der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit erweitert. Künftig können damit mehr Streitigkeiten im Inland statt im Ausland beigelegt werden. Bislang wurde die Schiedsgerichtsbarkeit in der Ukraine vor allem für gängige Handelsverträge genutzt. Komplexere Streitigkeiten – insbesondere Investitionsstreitigkeiten unter Beteiligung des Staates – wurden dagegen meist an ausländische Schiedsinstitutionen wie die ICC in Paris, den LCIA in London oder die SCC in Stockholm verwiesen.

Svitlana Lapitska

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Betriebskosten und Wirtschaftlichkeitsgebot

Schauplatz vieler mietrechtlicher Streitigkeiten sind die Betriebskostenabrechnungen. Ist zwischen den Mietvertragsparteien vereinbart, dass der Mieter die Betriebskosten trägt und Vorauszahlungen auf diese zu leisten hat, muss der Vermieter über die Vorauszahlungen jährlich abrechnen und dabei insbesondere auch den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit beachten. Damit im Zusammenhang stehende Fragen waren Gegenstand einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs.

Verena Gahn

VERÖFFENTLICHUNG

2026

KRITIS-Dachgesetz: Physische Resilienz wird zur Governance-Aufgabe

Am 17.03.2026 ist das Dachgesetz zur Stärkung der physischen Resilienz kritischer Anlagen (KRITIS-Dachgesetz – KRITISDachG) in Kraft getreten. Es setzt die europäische CER-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2557) über die Resilienz kritischer Einrichtungen um und ergänzt den bislang vor allem auf IT- und Cybersicherheit ausgerichteten Schutz Kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSIG) und der NIS-2-Richtlinie (NIS-2). Neben IT- und Cybersicherheit wird damit auch der physische Schutz von Anlagen, Standorten, Personal, Lieferketten und Betriebsabläufen zu einer verbindlichen Betreiberpflicht.

Karl-Heinz Schwindt

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Failure to Prevent Fraud: ECCTA-Compliance für deutsche Unternehmen mit UK-Bezug

Am 1. September 2025 ist im Vereinigten Königreich der Straftatbestand des „Failure to Prevent Fraud“ nach dem Economic Crime and Corporate Transparency Act 2023 (ECCTA) in Kraft getreten. Der ECCTA ist ein umfassendes britisches Reformgesetz zur Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität und zur Stärkung der Unternehmenstransparenz. Große Unternehmen können unter dem Failure-to-Prevent-Fraud-Tatbestand strafrechtlich haften, wenn eine mit ihnen verbundene Person eine bestimmte Betrugsstraftat zugunsten des Unternehmens oder eines Dritten begeht und das Unternehmen keine angemessenen Präventionsmaßnahmen vorweisen kann.

Karl-Heinz Schwindt

VERÖFFENTLICHUNG

2026

Die neue Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung und ihre Implikationen für die Lizenzierung von Technologien

Am 16.04.2026 hat die Europäische Kommission die neue Technologietransfer-Gruppenfreistellungsverordnung (TT-GVO) sowie die hierzu begleitenden Leitlinien (TT-Leitlinien) veröffentlicht. Die neue TT-GVO gilt seit dem 1. Mai 2026.

Dr. Simon Gollasch,

Dr. Simon Schmauder

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