VERÖFFENTLICHUNG
2024
Der aktuelle Beitrag von Dr. Jürgen Bürkle und Dr. Martin Beutelmann in der Zeitschrift für Versicherungsrecht, Haftungs- und Schadensrecht (VersR) behandelt die seit langem umstrittene Frage, ob ein Unternehmen von Unternehmensleitern Schadensersatz wegen einer Kartellbuße verlangen kann. Diese Frage hat das OLG Düsseldorf kürzlich bejaht, aber die Revision zum BGH zugelassen.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
15 December 2023 is a significant milestone for Ukraine as the Law “On Administrative Procedure” (the “Law”) takes effect, aligning Ukraine with the administrative standards of the EU and OECD countries. This comprehensive legislation aims to revolutionize administrative procedures, fostering transparency and predictability in interactions between citizens, businesses, and public authorities.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Werke, die dem Urheberrecht unterliegen, dürfen grundsätzlich nur vom Urheber selbst oder mit dessen Erlaubnis vervielfältigt oder verbreitet werden. Zulässig ist es allerdings im Rahmen der Panoramafreiheit Werke, die sich an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, zu vervielfältigen oder zu verbreiten. Das OLG Hamm (4 U 247/21) entschied konkretisierend dazu, dass die Panoramafreiheit dabei von vornherein nur diejenigen Perspektiven umfasse, die sich den Augen eines Menschen von allgemein zugänglichen Orten aus biete.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Unterliegt der Entwurf des Architekten als Werk der Baukunst dem Urheberrecht, kann dieser nach Abwägung der Interessen Beseitigung von beeinträchtigenden Eingriffen verlangen. Das hat das OLG Köln zugunsten eines Architekten entschieden, der sein Urheberrecht an der Gestaltung einer Moscheefassade durch die nachträgliche Anbringung eines Vordachs verletzt sah (6 U 162/22). Der Senat bewertete die Moscheefassade als urheberrechtlich geschütztes Werk der Baukunst, da sich diese einer westlichen Formensprache bediene, die in ihrer konkreten Form im Vergleich zu den bis dato in Deutschland erbauten Moscheen einzigartig war. Damit liege eine eigenschöpferische Leistung vor, die über die Lösung einer fachgebundenen technischen Aufgabe unter Anwendung der einschlägigen technischen Lösungen hinausgehe. Die Fassade steche damit aus der Masse des alltäglichen Bauschaffens heraus.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass der Planer im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen die wirtschaftlich-finanziellen Gesichtspunkte des Auftraggebers zu berücksichtigen hat (12 U 312/20). Zwar bestehe in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des BGH keine Verpflichtung, in jeder Hinsicht allgemeine Vermögensinteressen des Auftraggebers wahrzunehmen und so kostengünstig wie möglich zu bauen. Allerdings hat der Planer seinen Auftraggeber über nicht erforderliche Maßnahmen aufzuklären und dabei auf dessen wirtschaftliche Belange Rücksicht zu nehmen.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Das OLG Koblenz hat zugunsten von Planern klargestellt, dass die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen einer vereinbarten Kostenobergrenze sowie eines daraus abgeleiteten Schadens beim Auftraggeber liegt (3 U 1804/20). So sei der Architekt nach der Rechtsprechung des BGH zwar verpflichtet, die ihm bekannten Kostenvorstellungen des Auftraggebers bei seiner Planung zu berücksichtigen, eine Baukostenobergrenze ist damit aber noch nicht vereinbart. Bei dieser handelt es sich um eine konkrete Beschaffenheitsvereinbarung, die der Auftraggeber nachzuweisen hat.