VERÖFFENTLICHUNG
2023
Heute findet im Deutschen Bundestag die Anhörung zum Cannabisgesetz statt. In deren Rahmen werden Sachverständige aus verschiedenen Bereichen zu den Gesetzesvorhaben Stellung beziehen. Die wesentlichen Punkte sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden. Das Gesetzesvorhaben bietet laut Dr. Constantin von der Groeben, Geschäftsführer und Gründer DEMECAN Holding GmbH, die Chance, die strukturelle Benachteiligung deutscher Produzenten von medizinischen Cannabis zu beenden und die Voraussetzungen für die medizinische Versorgung mit Cannabis zu verbessern.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Die Tschechische Republik erlaubt die Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke bereits seit April 2013, wobei die Vorschriften im Laufe der Zeit gelockert wurden. Ärzte können gewisse Cannabissorten (Cannabis indica und Cannabis sativa L.) verschreiben, hauptsächlich zur unterstützenden Behandlung von schweren Krankheiten. Die Verschreibungsgrenze liegt bei 180 Gramm getrocknetem Cannabis pro Person und Monat. Im Jahr 2022 stiegen die Verschreibungen für cannabishaltige Arzneimittel um 50 %. Für den Anbau von medizinischem Cannabis ist eine Lizenz des staatlichen Instituts für Drogenkontrolle erforderlich.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Ukraine is following the global trend of legalizing medical cannabis. In July 2023, the Ukrainian Parliament approved bill No. 7457 (the Bill). After further review by the Health Committee, it is expected to receive final approval in Parliament before being signed by the President. The bill outlines the framework for medical cannabis access and production, with specific details and controls to be established through by-laws.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Das Verwaltungsgericht Gießen hat sich jüngst mit CBD-haltigen Hanfölen befasst und diese als Funktionsarzneimittel angesehen. Das Gericht CBD stellte auf die pharmakologische Wirkung von CBD ab und verneinte damit die Einordnung als Lebensmittel. Diese Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die anhaltenden Diskussion über die Einstufung und Vermarktung von CBD-basierten Produkten, wobei der Bundesverband der Cannabiswirtschaft (BvCW) für einen dosierungsabhängigen Ansatz plädiert, um diese Unsicherheiten zu beseitigen.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Der Schutz der Rechte behinderter Menschen ist der Rechtsordnung ein besonderes Anliegen.Bereits das Grundgesetz verbietet die Benachteiligung aufgrund einer Behinderung. Dieser Grundsatz wird im Arbeitsrecht durch verschiedene Regelungen zur Sicherstellung der Inklusion behinderter Menschen im Arbeitsleben konkretisiert.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Das Amtsgericht München lehnte die Eintragung des Clubs als eingetragenen Verein ab. Begründet wurde die Ablehnung mit einem Verweis auf einen unzulässigen Vereinszweck. Ein Vereinszweck darf nämlich nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen, da ansonsten die gesamte Satzung nichtig ist. Der CSC München hatte in seiner Satzung als Vereinszweck den Betrieb einer Anbaugemeinschaft angegeben, sobald die gesetzliche Grundlage dafür vorhanden sei. Das Amtsgericht München lehnte die Eintragung ab, da der Anbau von Cannabis derzeit noch verboten ist. Der Vereinszweck dürfe nicht auf eine illegale Tätigkeit ausgerichtet sein.