Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Anhörung zum Cannabisgesetz – Eckpunkte der geladenen Redner

Heute findet im Deutschen Bundestag die Anhörung zum Cannabisgesetz statt. In deren Rahmen werden Sachverständige aus verschiedenen Bereichen zu den Gesetzesvorhaben Stellung beziehen. Die wesentlichen Punkte sollen im Folgenden kurz vorgestellt werden. Das Gesetzesvorhaben bietet laut Dr. Constantin von der Groeben, Geschäftsführer und Gründer DEMECAN Holding GmbH, die Chance, die strukturelle Benachteiligung deutscher Produzenten von medizinischen Cannabis zu beenden und die Voraussetzungen für die medizinische Versorgung mit Cannabis zu verbessern.

Dr. Jan Rasmus Ludwig

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Cannabis in Europa – Wie handhaben andere Länder den Umgang mit der Pflanze?

Die Tschechische Republik erlaubt die Verwendung von Cannabis für medizinische Zwecke bereits seit April 2013, wobei die Vorschriften im Laufe der Zeit gelockert wurden. Ärzte können gewisse Cannabissorten (Cannabis indica und Cannabis sativa L.) verschreiben, hauptsächlich zur unterstützenden Behandlung von schweren Krankheiten. Die Verschreibungsgrenze liegt bei 180 Gramm getrocknetem Cannabis pro Person und Monat. Im Jahr 2022 stiegen die Verschreibungen für cannabishaltige Arzneimittel um 50 %. Für den Anbau von medizinischem Cannabis ist eine Lizenz des staatlichen Instituts für Drogenkontrolle erforderlich.

Dr. Jan Rasmus Ludwig

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Unlocking the Potential: Medical Cannabis in Ukraine

Ukraine is following the global trend of legalizing medical cannabis. In July 2023, the Ukrainian Parliament approved bill No. 7457 (the Bill). After further review by the Health Committee, it is expected to receive final approval in Parliament before being signed by the President. The bill outlines the framework for medical cannabis access and production, with specific details and controls to be established through by-laws.

Dr. Jan Rasmus Ludwig,

Svitlana Lapitska

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Hanföle mit CBD – Arzneimittel, ja oder nein? Ja, sagte kürzlich das Verwaltungsgericht Gießen

Das Verwaltungsgericht Gießen hat sich jüngst mit CBD-haltigen Hanfölen befasst und diese als Funktionsarzneimittel angesehen. Das Gericht CBD stellte auf die pharmakologische Wirkung von CBD ab und verneinte damit die Einordnung als Lebensmittel. Diese Entscheidung wirft ein Schlaglicht auf die anhaltenden Diskussion über die Einstufung und Vermarktung von CBD-basierten Produkten, wobei der Bundesverband der Cannabiswirtschaft (BvCW) für einen dosierungsabhängigen Ansatz plädiert, um diese Unsicherheiten zu beseitigen.

Dr. Jan Rasmus Ludwig

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Viele Vorschriften zu beachten. Inklusion aus arbeitrechtlichen Sicht

Der Schutz der Rechte behinderter Menschen ist der Rechtsordnung ein besonderes Anliegen.Bereits das Grundgesetz verbietet die Benachteiligung aufgrund einer Behinderung. Dieser Grundsatz wird im Arbeitsrecht durch verschiedene Regelungen zur Sicherstellung der Inklusion behinderter Menschen im Arbeitsleben konkretisiert.

Lara Müller,

Nele Strobel

VERÖFFENTLICHUNG

2023

OLG München hebt Entscheidung des Registergerichts zu Gunsten des Cannabis Social Club München auf

Das Amtsgericht München lehnte die Eintragung des Clubs als eingetragenen Verein ab. Begründet wurde die Ablehnung mit einem Verweis auf einen unzulässigen Vereinszweck. Ein Vereinszweck darf nämlich nicht gegen ein gesetzliches Verbot oder die guten Sitten verstoßen, da ansonsten die gesamte Satzung nichtig ist. Der CSC München hatte in seiner Satzung als Vereinszweck den Betrieb einer Anbaugemeinschaft angegeben, sobald die gesetzliche Grundlage dafür vorhanden sei. Das Amtsgericht München lehnte die Eintragung ab, da der Anbau von Cannabis derzeit noch verboten ist. Der Vereinszweck dürfe nicht auf eine illegale Tätigkeit ausgerichtet sein.

Dr. Jan Rasmus Ludwig

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