VERÖFFENTLICHUNG
2023
Nach Auffassung des OLG Frankfurt haftet der Architekt für Mängel von Sonderfachleuten nur, wenn diese Leistungen betreffen, die auch zu dem vom Architekten geschuldeten Werkerfolg gehören (15 U 142/18). Fragen des Wärmeschutzes und der Energiebilanzierung sind spezielle Ingenieurleistungen für Bauphysik und unterfallen der Fachplanung durch Sonderfachleute.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Architekten, Ingenieure und Bauunternehmer können als Auftragnehmer von ihrem Auftraggeber eine Sicherheit für die noch ausstehende Vergütung verlangen. Stellt der Auftraggeber die Sicherheit nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist, kann der Auftragnehmer den Vertrag kündigen. Der Anspruch auf die Sicherheitsleistung erlischt dadurch aber nicht.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Bei Bauarbeiten kommt es zu Streitigkeiten um die Verantwortung von Schäden oder Kosten der Vorhaltung wegen Bauzeitverlängerung, wenn erst nach der Bauausführung festgestellt wird, dass die vorhandenen Leitungspläne nicht den tatsächlichen Stand wiedergeben.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Der BGH hat klargestellt, dass ein Widerrufsrecht des Verbrauchers nur besteht, wenn sowohl Angebot als auch Annahme des Vertrags gleichzeitig außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers erfolgen (VII ZR 152/22).
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Werden beauftragte Grundleistungen nicht erbracht, führt dies nicht automatisch zu einer Kürzung des Honoraranspruchs des Architekten oder Ingenieurs. Hierauf weist zutreffend das OLG Celle (14 U 200/19) hin. Werden die Grundleistungen der HOAI durch schuldrechtliche Vereinbarung zum Inhalt des vom Architekten oder Ingenieurs geschuldeten Leistungsumfangs erhoben, kommt nach der Rechtsprechung des BGH eine Honorarkürzung wegen nicht erbrachter Grundleistungen schon aus prinzipiellen Erwägungen nur dann in Betracht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Kürzung vorliegen.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Plant der Ingenieur eine komplett neue Technische Gebäudeausrüstung in einem Bestandsgebäude, soll ihm nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Celle kein Umbauzuschlag zustehen (14 U 200/19).