Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Kein Umbauzuschlag bei neuer TGA in Bestandsgebäude

Plant der Ingenieur eine komplett neue Technische Gebäudeausrüstung in einem Bestandsgebäude, soll ihm nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Celle kein Umbauzuschlag zustehen (14 U 200/19).

Dr. Henrik Jacobsen

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Keine Antragsbefugnis ohne Auftragsinteresse

Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens ist, dass der Antragsteller antragsbefugt ist. Hierfür muss er ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag haben und eine Verletzung in seinen Rechten geltend machen. Das Auftragsinteresse muss sich dabei auf das angegriffene Vergabeverfahren beziehen, das Interesse an einem nachfolgenden Auftrag ist also nicht ausreichend. Das hat die Vergabekammer des Bundes (VK 2-64/23) entschieden.

Dr. Andreas Digel

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Heißt 0 % „gar nicht“ oder „unentgeltlich“?

Die Vergabestelle darf ein Angebot nicht ohne Weiteres ausschließen, wenn der Bieter eine nach den Vergabeunterlagen zu erbringende Leistungsphase mit einem Honoraranteil von 0 % bewertet. Denn daraus lässt sich nicht ohne Weiteres schließen, dass der Bieter diese Leistungsphase nicht erbringen will, und sie daher auch nicht in seinem Angebot enthalten ist.

Dr. Andreas Digel

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Apostille statt Legalisation – Deutsche Dokumente in China

Am 8. März 2023 trat China dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation („Haager Übereinkommen“) bei, das Anfang November dieses Jahres in Kraft treten und in China umgesetzt werden soll. Das Haager Übereinkommen bringt für deutsche Unternehmen und Privatpersonen, die offizielle deutsche Dokumente in China verwenden wollen, eine deutliche Erleichterung gegenüber dem bisherigen Legalisationsverfahren.

Dr. Stefan Reuter, LL.M., Maître en droit,

Xiao Guo, LL.M.

VERÖFFENTLICHUNG

2023

Ein bedeutender Schritt für die europäische Integration? Die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2022

Der Beitrag befasst sich mit dem durch die Entschließung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2022 angestoßenen ordentlichen Vertragsänderungsverfahren gemäß Art. 48 Abs. 1 S. 1 EUV. Das Verfahren ist das erste seiner Art seit Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon und könnte somit grundsätzlich zu tiefgreifenden Veränderungen des unionalen Vertragsgefüges führen. Der Autor misst den Vorschlägen des Parlaments zwar geringe Erfolgsaussichten bei. Er sieht in dem wahrscheinlich einzuberufenden Konvent gemäß Art. 48 Abs. 3 EUV jedoch die Chance für einen Reflexionsprozess über die Zukunft der Europäischen Union, der nicht nur im Mikrokosmos der Europäischen Institutionen, sondern auch in der breiten Öffentlichkeit der Mitgliedstaaten geführt werden wird.

Simon Gollasch

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