Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Ausgewählte neue Rechtsprechung zum Versicherungsaufsichts- und Versicherungsunternehmensrecht

Versicherungsrecht (VersR) 2025, Heft 16, S. 975

Dr. Jürgen Bürkle

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Designrechtsreform – neues Symbol Ⓓ zur Kennzeichnung eingetragener Designs

Im Zuge der europäischen Designrechtsreform im Mai 2025 wurden einige Änderungen eingeführt, die unter anderem nicht nur einen Designschutz für bislang nicht schutzfähige Darstellungsformen, sondern auch die Kennzeichnung eingetragener Designs durch ein offizielles Symbol „D im Kreis“ ermöglichen.

Tizian Sowa

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Motor und Schutzschild zugleich: Patente im Innovationsprozess

Forschung und Entwicklung sind für Unternehmen entscheidend, um langfristig wettbewerbsfähig zu bleiben. Patente ermöglichen es, Ergebnisse aus der F&E rechtlich zu schützen und Nachahmungen zu verhindern. Seit über 100 Jahren sichern Patente damit Innovationen ab und leisten einen wichtigen Beitrag zu technologischem Fortschritt und wirtschaftlichem Wohlstand.

Navid Khorshidi,

Ulrich Mair

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Unfallversicherung: Bezugnahme auf Pflegestufe

Private Unfallversicherungen, aber auch „neuere“ Versicherungsformen wie Dread-Disease- oder Existenzsicherungsversicherungen, sehen häufig Leistungsansprüche vor, wenn unfall- oder krankheitsbedingt eine bestimmte Pflegestufe nach dem Sozialgesetzbuch XI zuerkannt wurde. Ab dem Jahr 2017 wurden jedoch die Pflegestufen I bis III durch die Pflegegrade 1 bis 5 ersetzt. Es stellt sich daher die Frage, wie „Altverträge“ im Leistungsfall auszulegen sind, die noch auf die alten Pflegestufen abstellen.

Dr. Volker Nill

VERÖFFENTLICHUNG

2025

Vergaberecht und Bieter aus Drittstaaten

Der EuGH hat mit Urteilen vom 22.10.2024 und 13.03.2025 entschieden, dass Bieter aus Drittstatten – also solchen Staaten, die nicht Mitglied der Europäischen Union sind – und solchen Staaten, die keine Übereinkünfte mit der Union im Bereich des öffentlichen Auftragswesens geschlossen haben, im Vergabeverfahren nur eingeschränkte Rechte besitzen.

Dr. Lars Knickenberg

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