HomeWissenVeröffentlichungenVerfahrenserledigung nach Abhilfe: Kostentragung durch Vergabestelle entspricht der Billigkeit! Besprechung eines Beschlusses der Vergabekammer des Bundes vom 24.01.2011 - VK 2-143/10
2011

Verfahrenserledigung nach Abhilfe: Kostentragung durch Vergabestelle entspricht der Billigkeit! Besprechung eines Beschlusses der Vergabekammer des Bundes vom 24.01.2011 - VK 2-143/10

IBR 2011, 166

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