HomeWissenNewsletterVersicherungsrecht Newsletter 05/2023
2023

Versicherungsrecht Newsletter 05/2023

GESETZGEBUNG

Verordnung über die Digitale Resilienz im Finanzsektor (DORA)

Die Verordnung (EU) 2022/2554 über die Digitale Resilienz im Finanzsektor (Digital Opera-tions Resilience Act - „DORA“) führt zu verbindlich normierten und detaillierteren Anforde-rungen an die Governance, das Risikomanagement und die Auslagerungsprozesse. Es geht dabei um Aspekte der Informationstechnologie und der Kommunikation (ITK-Risiken). Die Inhalte der DORA betreffen jedenfalls mittelbar auch ITK-Drittanbieter.

RECHTSPRECHUNG

BGH zu geringfügigen Belehrungsfehlern

Mit Spannung war beobachtet worden, ob und ggf. wie der BGH auf das Urteil des EuGH vom 19.12.2019 in den verbundenen Rechtssachen C-355/18 bis C-357/18 und C-479/18 reagieren würde. Der EuGH hatte dort zum österreichischen Recht entschieden, dass Feh-ler in einer Rücktrittsbelehrung einer Lebensversicherung nicht zu einem "ewigen" Ver-tragslösungsrecht führen, wenn die Belehrung nicht derart unrichtig war, dass dem VN die Möglichkeit genommen wurde, sein Rücktrittsrecht im Wesentlichen unter denselben Be-dingungen auszuüben wir bei zutreffender Belehrung.

BGH zu nicht geringfügigen Belehrungsfehlern und Nachbelehrung

Exakt einen Monat nach dem vorstehend behandelten Urteil hat der BGH seine Rechtspre-chung zu geringfügigen Belehrungsfehlern weiter konkretisiert. Er hat mit Urteil vom 15.3.2023 entschieden, dass es keinen geringfügigen Belehrungsfehler darstellt, wenn in der Belehrung zum Widerspruchsrecht gemäß § 5a VVG a. F. gar keine Aussage zur ein-zuhaltenden Frist enthalten war.

BGH zum Widerruf des Todesfall-Bezugsrechts

In diesem von unserer Kanzlei für den Versicherer geführten Rechtsstreit ging es um die Frage, ob in der Kündigung eines Lebens- bzw. Rentenversicherungsvertrags regelmäßig zugleich der Widerruf des Todesfall-Bezugsrechts zu sehen ist. Die VN hatte ihren Renten-versicherungsvertrag zum folgenden Monatsanfang gekündigt und um Überweisung des "Restbetrags" auf ihr Konto gebeten. Ausführungen zum Bezugsrecht enthielt das Kündi-gungsschreiben nicht. Kurz vor dem Wirksamwerden der Kündigung verstarb die VN.
Für Rückfragen zu den einzelnen Themen steht Ihnen unser Versicherungsrechts-Team gerne zur Verfügung.

NEWSLETTER

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram