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Vermögen, Nachfolge und Stiftungen

Kompetente Rechtsberatung zu Vermögen, Nachfolge und Gemeinnützigkeit
Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der Praxisgruppe Vermögen, Nachfolge, Stiftungen bei BRP RENAUD sind auf die Gestaltung verlässlicher Nachfolgeregelungen, die sichere Übergabe von Vermögen durch Schenkung oder Erbschaft und Fragen des Gemeinnützigkeits- sowie Stiftungsrechts spezialisiert. Unsere Mandantinnen und Mandanten sind vermögende Privatpersonen, Unternehmerinnen und Unternehmer sowie Angehörige der freien Berufe. Außerdem beauftragen uns gemeinnützige Körperschaften wie Stiftungen und deren Begünstigte.

Der Anspruch von BRP RENAUD ist eine ebenso spezialisierte wie umfassende anwaltliche Betreuung. Wir beraten Sie nicht nur zu Vermögenssicherung und Vermögensübertragung, sondern auch zu den damit verbundenen Fragen aus weiteren Rechtsgebieten wie dem Familien- und Erbrecht, dem Steuer- und Gesellschaftsrecht, dem Immobilienrecht sowie zur medizinrechtlichen und betreuungsrechtlichen Vorsorge. Sie erhalten die breite fachanwaltliche Expertise unserer Kanzlei, auch zu steuerrechtlichen Aspekten, aus einer Hand.
BRP RENAUD unterstützt Sie zum Beispiel in folgenden Situationen:
  • Sie planen die Übergabe Ihres Unternehmens an einen Nachfolger oder eine Nachfolgerin. Wir beraten Sie zu den möglichen Varianten und übernehmen die gesellschaftsrechtliche, steuerrechtliche sowie erbrechtliche Umsetzung Ihrer Ziele.
  • Sie wollen Ihrer Vermögensnachfolge eine verlässliche Form geben. Wir klären Sie über die Möglichkeiten der Vermögensübertragung zu Lebzeiten auf, zum Beispiel durch Schenkungen oder eine Stiftungsgründung, und erläutern Ihnen die Gestaltungsvarianten im Rahmen einer letztwilligen Verfügung durch Erbvertrag, Testament oder Vermächtnis. Ausgangspunkt sind stets Ihre familiäre Situation und Ihre persönlichen Wünsche.

  • Sie sind mit Pflichtteils- und Erbansprüchen konfrontiert oder müssen selbst solche Ansprüche geltend machen. BRP RENAUD berät Sie zur möglichen Abwehr oder Durchsetzung, entwirft mit Ihnen gemeinsam eine erbrechtliche Strategie und vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

  • Sie möchten für den Scheidungsfall Ihr privates und betriebliches Vermögen gesichert wissen. Unsere Praxisgruppe ist darauf spezialisiert, durch ehevertragliche Festlegungen Vorsorge für eine mögliche Scheidung zu treffen. Kommt es zum Scheidungsverfahren, wehren wir unberechtigte Ansprüche auf Unterhalt und Zugewinnausgleich ab.
  • Im Fall schwerer Krankheit oder von Pflegebedürftigkeit sollen Ihre eigenen Wünsche zum Tragen kommen. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben umfangreiche Erfahrung mit der Erstellung individuell abgestimmter, rechtlich wirksamer Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen.

  • Ihre Stiftung oder Ihr gemeinnütziger Verein soll eine bedeutende Spende, Schenkung oder Erbschaft erhalten. Unsere Praxisgruppe sorgt für eine steuerlich optimale Übertragung ohne gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken.

Spezialist:innen (A-Z)

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Dr. Barbara Ackermann-Sprenger Partnerin
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin

Partnerin

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Familienrecht

Fachanwältin für Erbrecht

Mediatorin

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Dr. Lisa Ames Partnerin
Rechtsanwältin

Partnerin

Rechtsanwältin

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Dr. Felix Graulich Partner
Rechtsanwalt

Partner

Rechtsanwalt

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Achim Kinzelmann Partner
Rechtsanwalt

Partner

Rechtsanwalt

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Dr. Ulrich-Peter Kinzl Partner
Rechtsanwalt
Steuerberater

Partner

Rechtsanwalt

Steuerberater

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Dr. Werner Renaud Partner
Rechtsanwalt

Partner

Rechtsanwalt

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Aljoscha Schmidberger Partner
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Partner

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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Dr. Philipp Schweitzer, LL.M., MRICS Partner
Rechtsanwalt
Notar (Amtssitz Frankfurt/Main)

Partner

Rechtsanwalt

Notar (Amtssitz Frankfurt/Main)

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Sonja Ströhle Partnerin
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

Partnerin

Rechtsanwältin

Steuerberaterin

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