Sie wollen Ihrer Vermögensnachfolge eine verlässliche Form geben. Wir klären Sie über die Möglichkeiten der Vermögensübertragung zu Lebzeiten auf, zum Beispiel durch Schenkungen oder eine Stiftungsgründung, und erläutern Ihnen die Gestaltungsvarianten im Rahmen einer letztwilligen Verfügung durch Erbvertrag, Testament oder Vermächtnis. Ausgangspunkt sind stets Ihre familiäre Situation und Ihre persönlichen Wünsche.
Sie sind mit Pflichtteils- und Erbansprüchen konfrontiert oder müssen selbst solche Ansprüche geltend machen. BRP RENAUD berät Sie zur möglichen Abwehr oder Durchsetzung, entwirft mit Ihnen gemeinsam eine erbrechtliche Strategie und vertritt Sie sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
Im Fall schwerer Krankheit oder von Pflegebedürftigkeit sollen Ihre eigenen Wünsche zum Tragen kommen. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte haben umfangreiche Erfahrung mit der Erstellung individuell abgestimmter, rechtlich wirksamer Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen.
Ihre Stiftung oder Ihr gemeinnütziger Verein soll eine bedeutende Spende, Schenkung oder Erbschaft erhalten. Unsere Praxisgruppe sorgt für eine steuerlich optimale Übertragung ohne gemeinnützigkeitsrechtliche Risiken.