HomeWissenVeröffentlichungenNeue Beitragsbemessungsgrenze
16.01.2024

Neue Beitragsbemessungsgrenze

Ab dem 1. Januar 2024 sind die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung angehoben worden.

Für die Kranken- und Pflegeversicherung gilt seitdem ein bundesweiter Grenzwert von jährlich 62.100 Euro. Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich auf 69.300 Euro.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung steigt in den neuen Bundesländern auf jährlich 89.400 Euro, in den alten Bundesländern auf 90.600 Euro.

Rechtsgebiete

WEITERE VERÖFFENTLICHUNGEN

linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram