Wissen

Veröffentlichungen

VERÖFFENTLICHUNG

2024

BAG: Betriebsratsvorsitzender kann nicht zugleich Datenschutzbeauftragter sein

Im Anschluss an eine Vorabentscheidung des EuGH hat das BAG in seinem Urteil vom 6.6.2023 (9 AZR 621/19) entschieden, dass die nach der DSGVO erforderliche Zuverlässigkeit des Datenschutzbeauftragten nicht vorliegt, wenn er gleichzeitig als Betriebsratsvorsitzender über die Methoden und den Umfang der Datenverarbeitung entscheidet.

Dr. Jörg Fecker,

Dr. Thomas Weimann

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Unlocking the Potential. Part II: Medical Cannabis in Ukraine

Ukraine is taking the next step towards implementing medical cannabis as a therapeutic tool, bringing this initiative closer to realization. A law published on 15 February 2024, will come into effect on 16 February 2024, with its enforcement starting six months later, on 16 August 2024, aims to expand patient access to treatment using medical cannabis for specific conditions.

Svitlana Lapitska

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Kreativdiebstahl findet sich in allen Segmenten

Interwiev, Stuttgarter Zeitung, Samstag/Sonntag, 13./14. Januar, 2024, S. 2

Dr. Jan Rasmus Ludwig

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Elternzeit und Elterngeld

Seit dem 1. Januar 2024 sind Arbeitgeber verpflichtet, den Beginn und das Ende der Elternzeit eines Mitarbeitenden der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse anzuzeigen. Dies gilt nicht für privat versicherte Mitarbeitende und für geringfügig Beschäftigte.

Dr. Betina Fecker,

Dr. Jörg Fecker,

Dr. Thomas Glöckle, LL.M

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Wachstumschancengesetz

Das sog. Wachstumschancengesetz, das eigentlich am 1. Januar 2024 hätte in Kraft treten sollen, konnte nicht mehr rechtzeitig im Jahr 2023 verabschiedet werden, da der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen hat.

Dr. Betina Fecker,

Dr. Jörg Fecker,

Dr. Thomas Glöckle, LL.M

VERÖFFENTLICHUNG

2024

Telefonische Krankschreibung

Beschäftigte sollen ab 2024 wieder die Möglichkeit haben, telefonisch eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für maximal fünf Tage zu erhalten. Die im Zuge der Corona-Pandemie eingeführte Regelung zur Entlastung der Arztpraxen und Verminderung der Ansteckungsgefahr wurde mehrmals verlängert und lief zum 31.03.2023 aus. Nun soll eine entsprechende Regelung dauerhaft geschaffen werden. Die Voraussetzungen einer telefonischen Krankschreibung sollen sein, dass die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter in der jeweiligen Arztpraxis bekannt ist und keine schweren Krankheitssymptome vorliegen.

Dr. Betina Fecker,

Dr. Jörg Fecker,

Dr. Thomas Glöckle, LL.M

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