VERÖFFENTLICHUNG
2024
Mit der steigenden Relevanz von KI und maschinellem Lernen steigt auch das Bedürfnis, vulnerable Wirtschaftsbereiche und Unternehmen vor neuen Gefahren für die IT-Sicherheit zu schützen. Mit der NIS2-Richtlinie will der europäische Gesetzgeber das Gesamtniveau der Cybersicherheit erhöhen. Die Richtlinie muss bis zum 17.10.2024 in nationales Recht umgesetzt sein. Hierzu liegt in Deutschland bislang der Entwurf des NIS2UmsuC-Gesetzes vor (Stand: 03.07.2023), der durch das Diskussionspapier vom 27.09.2023 und den sog. Werkstattbericht vom 26.10.2023 weiter an Kontur gewonnen hat. Auf viele Unternehmen und ihre Geschäftsleiter werden erhebliche neue, sanktionsbewehrte Pflichten zukommen:
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Verstöße gegen geltendes Recht können für Unternehmen zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Dabei fallen Unternehmensgeldbußen vor allem bei Kartellrechtsverstößen ins Gewicht, die bis zu 10% des konzernweiten Jahresumsatzes betragen können. Hinzu kommen weitere monetäre Lasten des Unternehmens, wie Schadensersatzansprüche der Geschädigten sowie die Kosten für die Sachverhaltsaufklärung und die erforderliche Rechtsverteidigung.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Im Anschluss an eine Vorabentscheidung des EuGH hat das BAG in seinem Urteil vom 6.6.2023 (9 AZR 621/19) entschieden, dass die nach der DSGVO erforderliche Zuverlässigkeit des Datenschutzbeauftragten nicht vorliegt, wenn er gleichzeitig als Betriebsratsvorsitzender über die Methoden und den Umfang der Datenverarbeitung entscheidet.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Ukraine is taking the next step towards implementing medical cannabis as a therapeutic tool, bringing this initiative closer to realization. A law published on 15 February 2024, will come into effect on 16 February 2024, with its enforcement starting six months later, on 16 August 2024, aims to expand patient access to treatment using medical cannabis for specific conditions.
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Interwiev, Stuttgarter Zeitung, Samstag/Sonntag, 13./14. Januar, 2024, S. 2
VERÖFFENTLICHUNG
2024
Seit dem 1. Januar 2024 sind Arbeitgeber verpflichtet, den Beginn und das Ende der Elternzeit eines Mitarbeitenden der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse anzuzeigen. Dies gilt nicht für privat versicherte Mitarbeitende und für geringfügig Beschäftigte.