VERÖFFENTLICHUNG
2023
Auch in Architekten- und Ingenieurverträgen wird insbesondere bei größeren Projekten vom Auftraggeber eine Sicherheit für die Erfüllung des Vertrages verlangt. Üblicherweise erfolgt dies in Form eines Einbehalts, der durch ein taugliches Sicherungsmittel, zumeist eine Bürgschaft, abgelöst werden kann. Der Umgang mit diesen Sicherheiten führt immer wieder zu Meinungsverschiedenheiten, nicht zuletzt über den Zeitpunkt der Rückgabe bzw. Auszahlung.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil (VII ZR 190/22) entschieden, dass eine Vereinbarung, mit der sich ein Architekt verpflichtet, eine von ihm selbst entworfene Skontoklausel zur Verfügung zu stellen, die der Bauherr in seinen Verträgen mit den bauausführenden Unternehmen verwenden soll, gegen das Rechtsdienstleistungsgesetz verstößt.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Grundsätzlich besteht kein Versicherungsschutz in der Hausratversicherung, wenn der Täter mittels eines echten Schlüssels in die Wohnung eindringt. Viele Versicherungsverträge enthalten jedoch die Klausel, dass ausnahmsweise doch ein Leistungsanspruch besteht, wenn der Täter den Schlüssel ohne fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sich gebracht hat. Die Wirksamkeit dieser Klausel war umstritten. Es wurde insbesondere bemängelt, dass nach der Klausel für einen Verlust des Versicherungsschutzes schon die Fahrlässigkeit jedweden Schlüsselbesitzers und nicht nur des Versicherungsnehmers ausreicht.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Mit einem Beschluss vom 18.08.2023 hat das Oberlandesgericht Karlsruhe klargestellt, dass Bieter auch negative Preise anbieten dürfen, sofern der negative Preis der tatsächlich geforderte Preis ist. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Vergabeverfahren über Straßenbauarbeiten hatte ein Bieter für die Lieferung und den Einbau grobkörnigen Bodens einen negativen Einheitspreis angeboten. Unter Hinweis auf die Teilnahmebedingungen, in denen auf den Ausschluss von Hauptangeboten mit negativen Einheitspreisen hingewiesen wurde, schloss die Vergabestelle das Angebot aus. Hiergegen hat sich der Bieter mit Erfolg zur Wehr gesetzt.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Die Ausgliederung von Krankenhausleistungen ist unzulässig, wenn diese Leistungen nicht im Versorgungsauftrag des Krankenhauses ausgewiesen sind. Das Bundessozialgericht hat am 29.08.2023 entschieden, dass vom Krankenhaus veranlasste Leistungen Dritter nur dann als eigenständige Operationen und Prozeduren kodierfähig sind, wenn das Krankenhaus sie nach dem Inhalt seines Versorgungsauftrages auch selbst erbringen darf. Mit dem Versorgungsauftrag wird unter anderem konkret eingegrenzt, welche Leistungen das Krankenhaus erbringen und selbst durchführen darf.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Am 7. November 2023 ist die 11. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in Kraft getreten. Sie war im Vorfeld als „Kartellrecht mit Klauen und Zähnen“ angekündigt worden. Tatsächlich erhält das Bundeskartellamt neue Eingriffs- und Ermittlungsbefugnisse.