VERÖFFENTLICHUNG
2023
Der Artikel wurde veröffentlicht in der Rechtszeitschrift „Gesundheit und Pflege“ GuP 2023, 203 f..
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Das BMF hat einen Referentenentwurf für ein Gesetz über die Digitalisierung des Finanzmarkts veröffentlicht. Dieses Gesetz stellt unter anderem eine nationale Reaktion auf das DORA-Paket dar. Das FinmadiG soll unter anderem die DORA-Verordnung (EU) 2022/2554 durchführen und die DORA-Richtlinie (EU) 2022/2556 umsetzen. Dieses DORA-Paket führt mit Art. 11 FinmadiG zu drei wesentlichen Änderungen im VAG:
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Die Urteile betreffen zwei Rentenversicherungsverträge, die auf Basis des VVG 2008 noch vor Einführung der gesetzlichen Musterwiderrufsbelehrung geschlossen wurden. Nach Auffassung des BGH war die zu den Verträgen verwendete Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs unzureichend. Die Versicherungsnehmer hätten auch über die Pflicht zur Nutzungsherausgabe für den Fall belehrt werden müssen, dass der Versicherungsschutz nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt bzw. der Versicherungsnehmer diesem nicht zugestimmt hat. Dieser Fehler sei regelmäßig weder unerheblich noch geringfügig, so dass das Widerrufsrecht auch nach Ablauf der Widerrufsfrist fortbestehe.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Gegenstand des Urteils war die Frage, ob die gleichzeitige Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter und Betriebsratsvorsitzender zu einer Unzuverlässigkeit des Datenschutzbeauftragten wegen schädlicher Interessenkollision führt. Das BAG hat diese Frage im Anschluss an eine Vorabentscheidung des EuGH und abweichend von seiner früheren Rechtsprechung bejaht. Das BAG verneint die funktionsabhängige Unabhängigkeit, weil der Betriebsratsvorsitzende aufgrund der gesetzlichen Rechte des Betriebsrats einen gestaltenden Einfluss auf die Datenverarbeitung im Unternehmen ausüben kann, so dass ein Interessenkonflikt und eine Selbstkontrolle des Datenschutzbeauftragten gegeben sei.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Familiengesellschaften sind in der Praxis in nahezu jeder Rechtsform anzutreffen und unterscheiden sich in ihrer tatsächlichen Ausprägung stark. Doch alle verbindet insbesondere der Wille des Gründers beziehungsweise der Unternehmerfamilie, die Firma langfristig auch mit den nachfolgenden Generationen als Familienunternehmen fortzuführen. Dazu braucht es nicht nur eine entsprechende Nachfolgestrategie und ein Bekenntnis zum Familienunternehmen, sondern auch eine passende Ausgestaltung des Gesellschaftervertrags.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Deutschland und Autos gehören einfach zusammen. Deshalb taucht im Zuge Cannabis-Legalisierung und dem Genusskonsum immer wieder die Frage auf, was dies für das Autofahren bedeutet. Wir wollen dieser Frage nachgehen und einen Überblick zu den Regeln im CanG-Entwurf geben, der aktuelle diskutiert wird.