VERÖFFENTLICHUNG
2023
Führt der Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses vertraglich von ihm geschuldete Schönheitsreparaturen nicht durch und/oder lässt er von ihm verursachte Schäden am Mietgegenstand zurück, so kann der Vermieter seine Schadenersatzansprüche fiktiv, d. h. insbesondere auf der Grundlage von Kostenvoranschlägen bemessen und geltend machen. Dies hat der Bundesgerichtshof unter Fortsetzung seiner ständigen Rechtsprechung in einem Urteil vom 19.04.2023 bestätigt.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Mit Wirkung zum 1. September 2023 gelten für Fusionskontrollanmeldungen bei der Europäischen Kommission neue Verfahrensvorschriften. Dadurch reduziert sich der Aufwand für die beteiligten Unternehmen. Mehr Transaktionen als bislang sollen im Rahmen des vereinfachten Verfahrens behandelt werden, die Verfahren werden insgesamt gestrafft und der Aufwand für die Anmeldungen soll sich verringern.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Im März 2021 hat die Europäische Kommission einen Leitfaden veröffentlicht, in dem sie sich zum Anwendungsbereich von Art. 22 FKVO geäußert hat. Sie ermöglicht es darin Mitgliedsstaaten, durch einen Antrag bei der EU-Kommission deren Zuständigkeit zur Fusionskontrollprüfung zu begründen, obwohl weder die Aufgreifschwellen für eine Fusionskontrolle auf Ebene der EU noch die nationalen Schwellenwerte der Mitgliedstaaten erreicht werden.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Hersteller dürfen Händlern weder Mindest- noch Festpreise vorgeben. Das dürfen sie weder ausdrücklich im Vertrag noch durch eine sonstige Einflussnahme. Zwar dürfen Weiterverkaufspreise unverbindlich empfohlen werden. Wird jedoch zu intensiv nachgefasst oder gar mit Konsequenzen gedroht, überschreitet ein Hersteller schnell die Grenze zum Kartellverstoß. Mit den sich stellenden praktischen Fragen befassen sich zwei aktuelle Entscheidungen.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Der wohl bekannteste Pflichthinweis Deutschlands „Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker“ ändert sich. § 4 Abs. 3 Satz 1 des Heilmittelwerbegesetzes, wo die Pflichtangabe geregelt ist, wird geschlechtsneutral modernisiert.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Mit einem Beschluss vom 12.02.2021, der vom Bundesgerichtshof im Juni 2023 bestätigt wurde, hat das Oberlandesgericht München entschieden, dass auch den anerkannten Regeln der Technik entsprechende Leistungen mangelhaft sind, falls der Bauherr eine „bessere“ Ausführung vorgegeben hat. Im konkreten Fall hatte der Bauherr einen Stuckateur mit dem Aufbringen eines Kalkputzes beauftragt.