VERÖFFENTLICHUNG
2023
Werden beauftragte Grundleistungen nicht erbracht, führt dies nicht automatisch zu einer Kürzung des Honoraranspruchs des Architekten oder Ingenieurs. Hierauf weist zutreffend das OLG Celle (14 U 200/19) hin. Werden die Grundleistungen der HOAI durch schuldrechtliche Vereinbarung zum Inhalt des vom Architekten oder Ingenieurs geschuldeten Leistungsumfangs erhoben, kommt nach der Rechtsprechung des BGH eine Honorarkürzung wegen nicht erbrachter Grundleistungen schon aus prinzipiellen Erwägungen nur dann in Betracht, wenn die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Kürzung vorliegen.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Plant der Ingenieur eine komplett neue Technische Gebäudeausrüstung in einem Bestandsgebäude, soll ihm nach einer aktuellen Entscheidung des OLG Celle kein Umbauzuschlag zustehen (14 U 200/19).
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahrens ist, dass der Antragsteller antragsbefugt ist. Hierfür muss er ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag haben und eine Verletzung in seinen Rechten geltend machen. Das Auftragsinteresse muss sich dabei auf das angegriffene Vergabeverfahren beziehen, das Interesse an einem nachfolgenden Auftrag ist also nicht ausreichend. Das hat die Vergabekammer des Bundes (VK 2-64/23) entschieden.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Die Vergabestelle darf ein Angebot nicht ohne Weiteres ausschließen, wenn der Bieter eine nach den Vergabeunterlagen zu erbringende Leistungsphase mit einem Honoraranteil von 0 % bewertet. Denn daraus lässt sich nicht ohne Weiteres schließen, dass der Bieter diese Leistungsphase nicht erbringen will, und sie daher auch nicht in seinem Angebot enthalten ist.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
Am 8. März 2023 trat China dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation („Haager Übereinkommen“) bei, das Anfang November dieses Jahres in Kraft treten und in China umgesetzt werden soll. Das Haager Übereinkommen bringt für deutsche Unternehmen und Privatpersonen, die offizielle deutsche Dokumente in China verwenden wollen, eine deutliche Erleichterung gegenüber dem bisherigen Legalisationsverfahren.
VERÖFFENTLICHUNG
2023
ErbR 2023 Heft 7, Aufsatz, S. 494