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2024

Newsletter Architekten- und Ingenieurrecht 03/2024

EDITORIAL

„Zeit ist Geld“ heißt es landläufig. Dies gilt auch beim Bauen und sogar für Architekten und Ingenieure. Dennoch fällt es so manchem Bauherrn schwer, sich der Erkenntnis zu nähern, dass auch dem Architekten oder dem Ingenieur für eine unverschuldet verlängerte Leistungszeit zusätzliches Honorar oder zumindest eine Entschädigung zusteht. Deutlich schneller bei der Hand ist er, wenn es darum geht, den Planer für Bauzeitverlängerungen in Regress zu nehmen. Im konkreten Fall hat dem das OLG Dresden allerdings einen Riegel vorgeschoben und dabei anschaulich erläutert, welche Voraussetzungen tatsächlich gegeben sein müssen, um den Architekten wegen einer verzögerten Fertigstellung des Bauvorhabens haftbar machen zu können.

Die auf das Lesen dieses und vieler anderer Beiträge aufgewendete Zeit soll, so unsere Hoffnung, keine nutzlos aufgewendete Zeit sein, sondern vielmehr Anregung und praktische Fortbildung zugleich. Bei Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung!

VERGABERECHT

VK Bund: Nachunternehmer darf über mehrere Bieter am Vergabeverfahren teilnehmen!

Die VK Bund hat zugunsten eines Nachunternehmers entschieden, dass dieser nicht allein deshalb vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden darf, weil er als Nachunternehmer bei mehreren Bietern „angedockt“ war (VK 1-63/23).

HAFTUNGSRECHT

Planungsänderung des Bauherrn: Architekt haftet nicht für Verzögerung

Das OLG Dresden hat zugunsten eines Architekten geurteilt, dass dieser nicht für diejenigen Verzögerungen einstehen müssen, die nicht allein in seinem Verantwortungsbereich liegen, sondern ganz maßgeblich durch bauherrenseitige Änderungswünsche und hierdurch erforderlich gewordene Planungsänderungen verursacht worden sind (6 U 2544/22).

Schallschutz bei Errichtung von Doppelhäusern

Das OLG Hamburg setzte sich mit der Frage auseinander, welcher Schallschutz bei der Errichtung von Doppelhäusern geschuldet ist und auf welche Kriterien es bei der Ermittlung ankommt (4 U 4/23).

Rechnungsprüfung des Architekten ist keine „Rechtsprüfung“

Das OLG Frankfurt hat zugunsten eines Architekten klargestellt, dass dieser nur eingeschränkt für die Nachtragsprüfung haftbar gemacht werden kann (21 U 69/21).

Wann sind Mangelbeseitigungskosten unverhältnismäßig?

Der Einwand der Unverhältnismäßigkeit von Mangelbeseitigungskosten wird häufig erhoben, hat aber selten Erfolg. Umso bemerkenswerter ist die Entscheidung des OLG Frankfurt, das einen solchen Ausnahmefall anerkannte und die Klage des Bauherrn auf Vorschuss abwies (13 U 347/19).
VERTRAGSRECHT

Ab wann muss der Architektenplan genehmigungsfähig sein?

Es ist allgemein bekannt, dass die Planung des Architekten spätestens in der Leistungsphase 4 Objektplanung nach der HOAI genehmigungsfähig sein muss. Das OLG Celle hat sich nun mit der Frage beschäftigt, ab welcher Leistungsphase die Planung des Architekten genehmigungsfähig sein muss (14 U 12/23).

Strenge Anforderungen an Belehrungspflichten bei Widerrufsrecht

Schließt ein Unternehmer mit einem Verbraucher einen Bauvertrag über die Errichtung eines Fertighauses, handelt es sich um einen Verbraucherbauvertrag, der nach ordnungsgemäßer Belehrung binnen 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden kann.
PROZESSRECHT

Darlegungs- und Beweislast bei unklarem Leistungsumfang des Architekten

Rügt der Bauherr Bauüberwachungsfehler des Architekten, hat er diese mit einem Verstoß gegen die übertragenen Bauüberwachungspflichten begründen. Wendet der Architekt ein, nicht mit sämtlichen Tätigkeiten der Bauüberwachung beauftragt worden zu sein, muss nach einer Entscheidung des Kammergerichts der Bauherr nachweisen, welche Bauüberwachungsleistungen der Architekt im Einzelnen schuldete (7 U 154/21).

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